In Zeiten hoher Inzidenzen wächst auch wieder die Liste jener Staaten, die die Bundesregierung und das RKI als Hochrisikogebiete einstufen. Während diese Warnung für Aufenthalte in Jordanien, Mauritius und Polen nur für wenige Menschen in der Region betreffen dürfte, sieht es bei der Hochrisiko-Kategorisierung der Schweiz und Liechtensteins anders aus. Hier greifen nun dieselben Regeln, die bereits nach der Rückkehr aus Österreich gelten, das Land ist ebenfalls Hochrisikogebiet. Wer muss nun was beachten?
Was ändert sich für Geimpfte?
Wenig. Sie können weiterhin ohne besonderen Grund in die Schweiz einreisen und müssen nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne, egal wie lange sie dort waren. Bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden im Hochrisikogebiet ändert sich nichts, solange man bei der Einreise Impfung oder Genesung nachweisen kann. Wer jedoch länger als 24 Stunden in der Schweiz ist, muss seine Einreise hier anmelden. Ist das erledigt, entfällt nach Angaben des Auswärtigen Amts auch die sonst nötige Quarantäne für Geimpfte und Genesene nach dem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet. Damit ist auch weiterhin ein Skiurlaub in der Schweiz für Geimpfte quarantänefrei möglich.
Was ändert sich für Ungeimpfte?
Hier ändert sich deutlich mehr. Sie benötigen nach einem Aufenthalt in der Schweiz oder Liechtenstein in jedem Fall bei Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis. Es darf im Falle eines Schnelltests maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Tests gelten 72 Stunden lang. Anmelden müssen sie die Einreise aber erst nach mehr als 24 Stunden Aufenthalt – erst ab dieser Aufenthaltsdauer müssen sie auch in Quarantäne, zehn Tage lang. Mit einem negativen Testergebnis lässt sich die Quarantäne nach fünf Tagen jedoch beenden.
Was ist mit ungeimpften Grenzgängern?
Für sie gibt es eine Sonderregel. Wer aus Gründen des Studiums, der Ausbildung oder des Berufs in die Schweiz pendelt, muss auch nach ihrer Einstufung als Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. Die Testpflicht gilt jedoch. Allerdings müssen diese Pendler nur zweimal in der Woche einen Test vorweisen können, so sie nicht zwischenzeitlich länger als 24 Stunden in der Schweiz waren, wie das Auswärtige Amt informiert.
Und was ist mit Kindern?
Für Kinder unter 12 Jahren gilt keine Testpflicht – bei Aufenthalten von mehr als 24 Stunden müssen sie jedoch in Quarantäne. Sie endet in ihrem Fall aber automatisch nach fünf Tagen. Für Kinder ab 12 Jahren nennt das Auswärtige Amt keine Ausnahmen.
Kann ich ein gebuchtes Hotel nun kostenlos stornieren?
Nein, so einfach ist es nicht. Zwar ist das ist jetzt theoretisch leichter möglich. Denn die Einstufung als Hochrisiko-Gebiet geht mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts einher, was die rechtlichen Möglichkeiten erweitert. Aber: Reiserechtler machen darauf aufmerksam, dass die Pandemie nun schon länger läuft, nahezu alle Reisen schon unter Corona-Vorzeichen gebucht wurden und die Dynamik der Lage nicht völlig überraschend kommt. Ein klares Anrecht auf kostenlose Stornierung gibt es also selbst bei Pauschalreisen nicht. Bei Individualreisen ist es noch schwieriger.
Umgekehrt gilt derweil: Es gibt keinerlei Verbot, in die Schweiz zu reisen. Auch sind dort die Hotels weiterhin geöffnet.
Gehen jetzt die Grenzen wieder zu?
Dafür gibt es keinerlei Hinweise. Die Schweiz ist nun auch nicht zum ersten Mal Risikogebiet, sie war es zuletzt von Oktober 2020 bis Ende Juni 2021.
Wie ist die Corona-Lage in der Schweiz ?
Die Inzidenz in der Gesamtschweiz liegt nach Angaben des Schweizer Rundfunks derzeit bei rund 624,1 (Stand 3. Dezember, Deutschland: 442,1). In den grenznahen Kantonen sind die Unterschiede groß. Der Thurgau weist eine Inzidenz über 1000 auf, der Aargau liegt als Kanton mit der niedrigsten Inzidenz in Grenznähe bei etwas über 500.
Stellt auch die Schweiz spezielle Regeln für die Einreise ins Land auf?
Nein, wer in Bayern oder Baden-Württemberg wohnt, nicht – unabhängig vom Impfstatus. Zwar gelten ab 4. Dezember strenge Einreiseregeln, die eine Anmeldung und eine PCR-Testpflicht vorgesehen. Das gilt aber weiterhin nicht für Menschen, die in Bayern oder Baden-Württemberg wohnen, wie der Schweizer Bundesrat informiert.
Welche Regeln gelten in der Schweiz?
Auch die Schweiz verschärft zum 6. Dezember ihre Regeln im Land. Welche Regeln in der Schweiz gelten, lesen Sie hier.