Der Fall des getöteten Wildcampers am Rheinufer in Jestetten am 8. Juni 2023 kommt vor Gericht. In einer Mitteilung bestätigt das Landgericht Waldshut-Tiengen, dass die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Angeklagt ist ein 39-jähriger Mann aus Lettland.

Einzelheiten der Anklage

Der Mann wird beschuldigt, einen 31-jährigen Schweizer mit einem Holzscheit mindestens acht Mal gegen den Kopf geschlagen zu haben. Und das mit der Absicht den Geschädigten dabei zu töten. Die Tat ereignete sich am 8. Juni gegen 22 Uhr am Rheinufer an einer kleinen Badestelle, etwa 400 Meter flussabwärts nach der Rheinbrücke. Diese Einzelheiten der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen im September mitgeteilt.

Nach Abschluss der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass sie Anklage zum Landgericht Waldshut-Tiengen wegen des Vorwurfs des Totschlags erhoben hat.

Welches Strafmaß steht im Raum?

„Im Falle einer der Anklage folgenden Verurteilung wird neben einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu prüfen sein“, teilte Rahel Diers, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, damals schriftlich mit.

Die Verhandlungstermine

Der Termin für den Beginn der Hauptverhandlung wurde laut Landgericht bestimmt auf Montag, 11. Dezember 2023, 9 Uhr, in Waldshut. Im Dezember sind zwei weitere Termine zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorgesehen und im Jahr 2024 sind fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Auch weitere Termine seien laut Information des Gerichts möglich.

Nicht die erste Tat des Beschuldigten

Bereits im Februar 2005 wurde der Beschuldigte in Lettland wegen Mordes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und wurde zehn Jahre später aus der Justizvollzugsanstalt entlassen. Zu den aktuellen Vorwürfen schwieg der 39-Jährige offiziellen Informationen zufolge bisher.

Das könnte Sie auch interessieren