Das wäre fast schief gegangen. Ein Anwohner am Warmbachweg in Schinznach im Kanton Aargau, etwa 20 Kilometer südlich der deutschen Städte Bad Säckingen und Laufenburg, hat ein Wespennest entdeckt und versucht, es abzubrennen. Laut Mitteilung der Kantonspolizei Aargau ist dabei der angrenzende Holzschopf in Brand geraten. Die Feuerwehr verhinderte Schlimmeres.
Gefahr für das angebaute Wohngebäude
Der Mann entdeckte das Wespennest laut Angaben am Montag, 11. Juli, auf seinem Anwesen und wollte es eigenmächtig beseitigen. Die Flammen griffen auf den Holzschopf über, das Feuer brachte auch das angebaute Wohnhaus in Gefahr.
Der Mann habe die Gefahr erkannt und kurz nach 16.30 Uhr die Feuerwehr alarmiert. Die Einsatzkräfte rückten laut Polizeiangaben vorsorglich mit einem größeren Aufgebot an, weil auch das Wohnhaus bedroht war.
Die Feuerwehr löscht den Brand zügig
Die Wehrleute hätten den Brand schnell löschen und Schlimmeres verhindern können. Dadurch halte sich der Sachschaden in Grenzen.

Die Kantonspolizei Aargau zeigte den Mann an. Grund: Fahrlässige Verursachung eines Brands. Wegen der Vernichtung des Wespennestes muss er sich nicht verantworten.
In der Schweiz dürfen Wespennester beseitigt werden
Denn, wie Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, auf Nachfrage des SÜDKURIER erklärt, sei es in der Schweiz verboten, Schwärme wilder Bienen und Hornissen zu vernichten. „Das Beseitigen von Wespennestern ist hingegen erlaubt“, sagt Graser. Allerdings wird geraten, Fachpersonen hinzuzuziehen. Die könnten einschätzen, ob nicht schon andere Maßnahmen zum Ziel führten.
In Deutschland ist das Entfernen von Nestern bestimmter Tierarten, unter anderem von Wespennestern, strafbar und wird mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet. Mehr dazu lesen Sie hier: