„Es ist unglaublich, was da abgeht“, findet eine Leserin – eine von vielen, die sich übers Wochenende an den SÜDKURIER gewandt haben. Gemeinsamer Grund der Klage: Trotz der berichteten Lockerungen für Paare und Familien werde man an der deutschen Grenze weiter zurückgehalten.

Veraltete Infos auf der Homepage

Von der Bundespolizeidirektion in Konstanz ist am Sonntag weiterhin keine offizielle Auskunft zu erhalten. Stattdessen verweist die Pressestelle auf die zusammengefasste Fragen und Antworten auf der Homepage der Bundespolizei, die allerdings veraltet sind. Sie stimmen nicht mit den vom Bundesinnenministerium (BMI) bestätigten Änderungen überein: Lediglich der Punkt, dass Ehepartnern und Partnern Besuchsreisen nicht gestattet seien, wurde gestrichen.

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Nach SÜDKURIER-Informationen wird allerdings an der Grenze zur Schweiz in vielen Punkten bereits nach den neuen Bestimmungen entschieden: Demnach dürfen pflegebedürftige Familienangehörige betreut und sorgeberechtigte Kinder bereits besucht werden. Noch immer keine Weisung hat die Bundespolizei offenbar zu den unverheirateten Paaren, die laut BMI ebenfalls schon die Grenze passieren dürfen, wenn sie ihre Partnerschaft nachweisen können.

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Die Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Felix Schreiner (Waldshut) und Armin Schuster (Lörrach), die sich beim Bundesinnenminister für Lockerungen stark gemacht hatten, drängen auf schnelles Nachbessern. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, dass die Regelung für die unverheirateten Paare nicht zeitgleich mit den oben genannten Regelungen umgesetzt wurde, teilen sie schriftlich mit. „Wir drängen weiterhin darauf, dass eine Umsetzung nun umgehend erfolgt. Wir brauchen jetzt an der Grenze schnell Klarheit und grünes Licht!“