Schon in Deutschland sind die Corona-Vorschriften kaum mehr zu überblicken. Komplizierter wird es noch, wenn man ins Ausland reist, etwa zum Skifahren nach Österreich. Wir haben die wichtigsten Regeln für Österreich zusammengestellt und einen Schwerpunkt auf Kinder gelegt. Und wir haben auch einen Blick auf die Schweiz gerichtet. Eine Übersicht:
Was gilt in Österreich?
In Österreich gilt generell die 2G-Regel. Auf die Ski-Pisten kommt beispielsweise nur, wer mindestens zwei Mal geimpft ist und dessen letzte Impfung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Wer geboostert ist, ist ein Dreivierteljahr ab dem dritten Pieks geschützt.
Für Kinder und Jugendliche gibt es teils Ausnahmen:
- Kinder von null bis elf Jahren: Von Null bis einschließlich elf Jahren brauchen Sie keinerlei Corona-Nachweis, auch keinen Test. Sie können einfach mit in den Urlaub und sich überall frei bewegen. Bei älteren Kindern sieht es anders aus.
- Geimpfte Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren: Haben die Kinder das zwölfte Lebensjahr vollendet und sind bereits zwei Mal geimpft, brauchen sie, genau wie ihre Eltern, bei der Einreise nach Österreich einen PCR-Test-Nachweis. Sind sie geboostert, ist der PCR-Test nicht nötig.
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: Wer zwischen 16 und 18 Jahren alt ist, wird in Österreich in Sachen Corona wie ein Erwachsener behandelt. Derjenige muss zur Einreisen also geimpft sein, durch Boosterung entfällt die PCR-Test-Pflicht.
- Ungeimpfte Zwölf- bis 15-Jährige: Sind die Ab-Zwölf-Jährigen hingegen noch nicht vollständig geimpft, also etwa nur ein mal, müssen sie trotzdem nicht daheim das Haus hüten. Sie können mit zum Skifahren, müssen aber dann den sogenannten Holiday-Ninja-Pass mit sich führen.
Was ist der Ninja-Pass?
Er stellt quasi eine Test-Heftchen für Kinder dar, lässt sich auf dieser Webseite herunterladen und wird vom Liftpersonal vor Ort oder in der Unterkunft kontrolliert. Durchgewunken wird nur, wer nachweist, sich während seines Österreich-Urlaubs regelmäßig testen zu lassen.
Dazu werden im Ninja-Pass Testart und Datum vermerkt. Um den Pass voll zu machen, müssen mit dem Kind innerhalb von fünf Tagen drei Tests durchgeführt werden, mindestens zwei davon müssen PCR-Tests sein. Die sind aber in Österreich gratis.

Wie genau geht es?
Ein Beispiel: Eine Familie will am Samstag mit ihrem 13-jährigen nicht geimpften Kind nach Österreich fahren. Sie lädt den Ninja-Pass am Freitag herunter, lässt das Kind vor Abreise im Testzentrum schnelltesten und vermerkt dies auf dem Pass.
Wenn man dann am folgenden Samstag im Skigebiet gleich die ersten Schwünge machen will, ist dies möglich. Die übrigen Tests müssen dann vor Ort durchgeführt werden. Österreich ist hier gut aufgestellt. Kostenlose PCR- und Antigen-Schnelltests können in den Vorarlberger Testzentren gemacht werden.
Auch können in Vorarlberg kostenlose PCR-Gurgeltests an 172 Standorten (53 Apotheken und 119 Spar- und Sutterlüty-Lebensmittelgeschäften) abgeholt und zur Testung wieder abgegeben werden. „Einfach registrieren, die Tests kostenlos abholen, gurgeln, Test im Supermarkt abgeben und Testergebnis per SMS erhalten“, sagt Katrin Preuss von Vorarlberg Tourismus. Hier finden Sie noch mehr Informationen dazu.
Sobald innerhalb von fünf Tagen alle drei Tests gemacht worden sind, ist der Ninja-Pass voll und gilt für zwei weitere – also insgesamt sieben – Tage. Will die Familie noch eine Woche Skiurlaub in Österreich dranhängen, muss ein neuer Ninja-Pass ausgefüllt werden.
Was gilt bei Masken in Österreich für Kinder?
Generell gilt die FFP2-Maskenpflicht überall drinnen und draußen, sofern der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Kinder bis sechs Jahre brauchen keine Maske tragen. Für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren gilt auch ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz. Eine Quarantäne-Pflicht für geimpfte Reiserückkehrer gibt es nicht.

Wie sind die Regeln in der Schweiz?
In den Skigebieten gibt es für die Benützung von Bergbahnen und Pisten nach Angaben von Schweiz-Tourismus keine Test- und Impfpflicht. Die Bergbahnen und Skigebiete haben eigene Sicherheitskonzepte. Diese besagen etwa, dass große Gondeln nur bis zu einer Kapazität von 70 Prozent genutzt werden. In Gebäuden, geschlossenen Kabinen und Bahnen gilt aber die Maskenpflicht. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren sind davon ausgenommen.
„In unseren Skigebieten gilt somit keine Pflicht zum Nachweis eines 3G-Nachweises“, sagt Sandro Joos von Schweiz Tourismus. In Restaurants in den Skigebieten müssen Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen (2G) sein. Die Maske darf erst am Tisch abgelegt werden.