Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, einen vereinbarten Arzttermin abzusagen, wenn man ihn nicht wahrnehmen kann, und ihn nicht einfach ausfallen zu lassen. Doch hört man sich in Arztpraxen um, so kommen einfach Patienten nicht zu den zugesagten Terminen, ohne sich abzumelden.

Dabei kann es für eine Absage verständliche Gründe geben, wie beispielsweise eine akute Erkrankung. Das Nichterscheinen des Patienten ist gerade bei gut organisierten Praxen ein Ärgernis, weil der Termin anders hätte vergeben werden können, so ein Leerlauf in der Praxis entsteht und andere Patienten länger auf einen Termin warten müssen.

Daher ist die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach einer Ausfallgebühr nur zu verständlich. Warum dafür allerdings die Krankenkassen und nicht der Patient zahlen soll, erschließt sich aus dem Vorstoß leider nicht. Unverständlich auch die Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass Strafen der falsche Weg seien. Warum eigentlich?

Juristisch gesehen kann für einen Terminausfall nur derjenige in Anspruch genommen werden, der sich überhaupt nicht meldet und einfach nicht erscheint. Eine Absage eines Termins muss immer möglich sein, auch wenn man sich überlegt hat, den ausgesuchten Arzt doch nicht aufsuchen zu wollen.

Das Sprechzimmer dieser Hausarztpraxis ist immer belegt. Wird ein Termin nicht wahrgenommen, kann Leerlauf entstehen.
Das Sprechzimmer dieser Hausarztpraxis ist immer belegt. Wird ein Termin nicht wahrgenommen, kann Leerlauf entstehen. | Bild: Monika Skolimowska/dpa

Denn Dienste höherer Art – und das ist der Termin beim Arzt – kann man immer fristlos kündigen. Wer aber einfach nicht kommt, von dem könnten bei gesetzlich Versicherten (auch wenn dafür eine Gesetzesänderung nötig wäre) eine Gebühr verlangt werden, ähnlich wie die Zuzahlung zu bestimmten Medikamenten.

Da die Krankenkasse die Daten ihrer Mitglieder kennt, könnte diese die Kosten eintreiben und an den Arzt auszahlen. Auch bei privat Versicherten ließe sich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung finden. Das Argument, dass ein Schaden nachgewiesen werden muss, zieht nicht, denn das Recht kennt auch oftmals einen pauschalierten Schadensersatz.

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Das Argument, dass Arztpraxen sowieso voll sind und daher kein Schaden entsteht, stimmt nicht, denn Leerlauf muss kein Arzt hinnehmen. Also: Überlegenswert ist eine solche Gebühr. Wichtig wäre es, von den Ärzten hierzu einmal genauere Daten zu erhalten, um darüber weiter diskutieren zu können.

Absagen muss möglich sein

Aber auch die Organisation in manchen Arztpraxen muss besser werden. Dem Patienten muss es möglich sein, seinen Termin auch tatsächlich abzusagen – entweder über einen Anrufbeantworter, per E-Mail oder über ein Online-Buchungsportal. Auch eine Erinnerung vor dem Termin per E-Mail oder SMS kann hilfreich sein. Dann hat kein Patient mehr eine Ausrede, warum ihm die Terminabsage nicht möglich war oder er den Termin einfach vergessen hat.