Ob mit dem Flieger, mit Bus, Bahn oder dem Auto – künftig soll sich jeder, der nach Baden-Württemberg einreist, innerhalb der folgenden 72 Stunden auf Corona testen lassen können. So teilt es das Landessozialministerium in Stuttgart mit. Die Flughäfen im Land haben den Auftakt gemacht. Wir zeigen, wie die Tests dort ablaufen, und blicken auch auf die Schweizer Flughäfen Basel und Zürich.
Testcenter an den Flughäfen
- Flughafen Stuttgart: Am Flughafen in der Landeshauptstadt nahm das erste große Testcenter am Montag den Betrieb auf. Die Kapazität reicht für 1000 Personen am Tag. Das Angebot richtet sich nicht nur an Flugreisende, sondern auch an Fahrgäste, die am benachbarten Fernbushalt ankommen. Die Tests sollen flexibel gehandhabt werden; wer etwa mit dem Auto einreist, soll sich trotzdem am Flughafen testen lassen dürfen. Ersatzweise können die Rückkehrer in den ersten 72 Stunden den Abstrich auch von einem Arzt oder einem anderen Zentrum machen lassen.
- Flughafen Friedrichshafen: Am Bodensee-Airport in Friedrichshafen entschied sich der Bodenseekreis bereits früh dafür, Reisenden einen Corona-Abstrich auf freiwilliger Basis anzubieten. Die ersten Passagiere, die sich am 30. Juli testen lassen konnten, kamen mit einer Maschine aus dem als Risikogebiet eingestuften Nordmazedonien an. In einem Testcenter im Terminalgebäude werden die Abstriche vorgenommen. Bis zu Klärung der Testkosten übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung die Finanzierung der Tests.

- Flughafen Basel: Am von Frankreich und der Schweiz geführten Euroairport sind Corona-Tests seit dem 1. August für Einreisende aus von Frankreich festgelegten Risikoländern verpflichtend. Die Liste der Länder ist auf der Seite des Ministère de l'europe et des affaires étrangères. Laut dem Flughafen ist beim Testen mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Testpflicht gilt für jeden, egal ob die Weiterreise nach Frankreich oder in die Schweiz geht. Für Passagiere, die nach Deutschland weiterreisen, sind die Tests ebenfalls verpflichtend. Ausgeschlossen vom Test sind Reisende, die einen negativen Coronatest vorzeigen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Auch Kinder unter elf Jahren werden nicht getestet, sie sind auch von der geltenden Maskenpflicht am Flughafen befreit. Bei Bürgern mit Wohnsitz in der Schweiz wird gerade geprüft, ob diese von der Testpflicht befreit werden, da sie nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet sowieso zur Quarantäne verpflichtet sind. Die Risikoländer und -gebiete hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammengefasst.
- Flughafen Zürich: Derzeit sind am größten Schweizer Flughafen in Zürich-Kloten keine verpflichtenden Coronatests für Rückkehrer aus Risikogebieten vorgesehen. Trotzdem haben laut Flughafen Reisende am Flughafen die Möglichkeit sich im Airport Medical-Center auf das Coronavirus testen zu lassen. In rund 24 Stunden soll das Ergebnis vorliegen. Zudem will der Flughafen Schnelltests zur Erkennung einer Corona-Infektion anbieten, sobald diese von den schweizerischen Behörden anerkannt sind.

Tests an Bahnhöfen und Autobahnraststätten
Da die Testpflicht auch für Individualreisende gilt, die mit dem Zug oder dem Auto aus Risikogebieten zurückkehren, hat das Sozialministerium von Baden-Württemberg festgelegt, dass auch an Bahnhöfen und an Autobahnraststätten Testzentren eingerichtet werden. Derzeit werde geprüft, an welchen Bahnhöfen ein Testzentrum sinnvoll sei.

Im Blick sind neben Stuttgart und Karlsruhe die Hauptbahnhöfe Mannheim, Freiburg und Ulm. Wahrscheinlich werde für Autofahrer auf einem Parkplatz an der A5 eine mobile Station für Rückreisende aus Frankreich und Spanien aufgebaut. Die Heimkehrer vom Balkan kämen an der A8 an den dort von Bayern eingerichteten Testzentren vorbei.
An der Autobahn 81 bei Unterbaldingen will die Landesregierung ebenfalls eine Corona-Test-Ambulanz einrichten. Geschehen soll dies auf dem Parkplätz Räthisgraben, der fast genau gegenüber von Unterbaldingen in Fahrtrichtung Stuttgart liegt.
Welche Strafe droht bei Verstößen gegen die Regeln?
Der Bußgeldkatalog reicht bis 25.000 Euro, wenn jemand sich nicht an Auflagen hält, heißt es im Sozialministerium. Eine lückenlose Kontrolle sei zwar nicht möglich. Aber es bestehe das nachträgliche Entdeckungsrisiko bei einer Infektion.