Die Frist ist abgelaufen: Bis 30. März hatten die Pflegeeinrichtungen Zeit, die Daten ihrer ungeimpften Mitarbeiter an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Seit 16. März gilt die Impfpflicht in allen medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen.
Doch die Landesbilanz des Sozialministeriums zeigt, dass immerhin knapp zehn Prozent der in in diesen Einrichtungen tätigen Menschen nicht geimpft sind: Von 88.240 Beschäftigten sind 80.168 vollständig geimpft. Lediglich 56.356 (63,9 Prozent) der Pflegekräfte haben eine Auffrischimpfung.
Doch was passiert nun, nachdem die Zahl der Ungeimpften feststeht? Die Bearbeitung der Fälle ist aufwendig. Allein im Kreis Konstanz sind nach Angaben des Landratsamt vier Mitarbeiter damit befasst.
Konkrete Betretungsverbote wurden bislang in der Region nicht ausgesprochen, die Verfahren laufen aber. Zunächst werden die Mitarbeiter aufgefordert, einen Nachweis über ihre Impfung nachzureichen – allein dafür haben sie weitere zwei Wochen Zeit.
Betroffene haben Recht auf Anhörung
Erfolgt dies nicht, haben die Betroffenen das Recht auf eine Anhörung, ebenso die Einrichtungen selbst. Hinzu kommt die Frage, ob die Versorgung in den jeweiligen Einrichtungen gesichert ist. Erst dann wird darüber entschieden, wie mit den Mitarbeitern verfahren wird. Bis dahin dürfen alle gemeldeten Pflegekräfte weiter ohne Einschränkungen arbeiten.
Während im Landesdurchschnitt also 91,8 Prozent der Pflegekräfte sind geimpft, liegt die Quote in manchen Einrichtungen deutlich niedriger: Ein Pflegeheim im Radolfzeller Ortsteil Stahringen etwa gab vor Kurzem an, nur wenige geimpfte Mitarbeiter zu haben.

Wenig Konsequenzen trotz oder gerade wegen geringer Impfquote
Doch ausgerechnet solche Einrichtungen haben wenig Konsequenzen zu befürchten: Denn das Gesundheitsamt muss die Versorgungssicherheit der Patienten berücksichtigen. Ist diese gefährdet, können ungeimpfte Pflegekräfte unter Auflagen weiter arbeiten – mit Bußgeldauflagen etwa oder mit Befristungen.
„Es gibt Heime, bei denen es zu einer Unterschreitung der heimrechtlichen Personalvorgaben kommen kann. Dies ist im Rahmen der Ermessensabwägung durch das Gesundheitsamt zu berücksichtigen“, bestätigt die Sprecherin des Landratsamts Konstanz, Marlene Pellhammer.
Omikron beutelt Heime ohnehin
In Einrichtungen, in denen die Impfquote höher liegt, dürften dagegen Betretungsverbote folgen. Diese könnten mit den Auswirkungen der aktuellen Subvariante von Omikron zusammenfallen: Schon jetzt nimmt der Personalausfall durch Covid-Infektionen in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu. „Die Lage ist dynamisch. In vereinzelten Einrichtungen gibt es immer wieder Personalengpässe aufgrund von Corona-Infektionen“, sagt etwa Heike Frank, zuständig für den Schwarzwald-Baar-Kreis.
Die Arbeit der Gesundheitsämter dürfte in den kommenden Monaten nicht abreißen. Offiziell ist die Impfpflicht bist Jahresende befristet. Bis dahin dürfte aber der Genesenenstatus einiger Mitarbeiter auslaufen, der nur drei Monate gilt. Auch diese Fälle müssen dann den Gesundheitsämtern übermittelt werden, sofern sich die Betroffenen nicht noch impfen lassen.