Für Ungeimpfte könnten die Restriktionen in Baden-Württemberg bald schwerwiegender werden. Nach Informationen des SÜDKURIER erarbeitet die Landesregierung gerade eine neue Corona-Verordnung, „die unmittelbar in Kraft treten kann“, sollte sich die Lage weiter verschärfen, so ein Sprecher des Sozialministeriums.
Die Verordnung werde „insbesondere Restriktionen für Ungeimpfte beinhalten“, da Menschen ohne Immunisierung „das Infektionsgeschehen und die damit verbundene Auslastung der Intensivstationen“ maßgeblich bestimmen würden.
Neuer Leitwert in der Pandemie
Die Aussage ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Verordnung zu sehen, die erst am Montag in Kraft getreten ist. Darin wird die Inzidenz als alleiniger Maßstab der Infektionslage abgelöst. Entsprechend enthält die Verordnung keinerlei inzidenzbedingte Verschärfungen. Seither steigen aber die Infektionen landesweit. Am Dienstag vermeldete das Landesgesundheitsamt (LGA) erstmals seit Wochen wieder mehr als 1.000 Infektionen am Tag.
Zukünftig sei geplant „die Belegung der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten als Leitwert heranzuziehen“, so der Sprecher. Die Inzidenz spiele weiterhin eine Rolle, werde aber neben der Impfquote und der Anzahl schwerer Krankheitsverläufe nur ein Faktor von mehreren sein.
Inwiefern neue Restriktionen auch Geimpfte und Genesene treffen könnten, dazu äußert sich der Sprecher nicht. Derzeit ist nicht einmal klar, ab wann die Lage als kritisch anzusehen ist. Die Landesregierung will sich zukünftig auf eine Riskobewertung des Landesgesundheitsamts (LGA) stützen.
Dieses Vorgehen ist bereits in der aktuellen Verordnung festgeschrieben, aber noch nicht ausgestaltet. Geplant sei, zwei Schwellenwerte einzuführen, ab denen Restriktionen greifen sollen, so der Sprecher des Sozialministeriums. Wie sich diese Schwellenwerte zusammensetzen und wann sie überschritten sind, ist ebenfalls noch unklar. Die genaue Ausgestaltung sei derzeit in der Abstimmung.
Wann kommt die neue Verordnung?
Einen konkreten Zeitplan für die neue Verordnung gibt es noch nicht. In der aktuellen Regelung kündigt die Landesregierung an, „die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen mindestens alle vier Wochen erneut“ zu überprüfen. Spätestens bis zum 13. September 2021 müsste die Verordnung erneuert werden. In den vergangenen Monaten hat die Regierung aber schon oft kürzere Abstände gewählt.