Die vielleicht bedeutendste Erkenntnis am dritten Prozesstag im Fall Jasmin M. ist wohl: In ihrer Wohnung hat der Leichenspürhund angeschlagen, außerdem hat die Kriminaltechnik der Polizei Blutspuren auf dem Duschvorleger gefunden – von der Vermissten und vom Angeklagten Robert S.
Es ist allerdings nicht viel, das sagt die als Zeugin geladene Polizistin im Saal 1.60 des Konstanzer Landgerichts auf Nachfrage der Verteidigung auch ganz klar: Für den Nachweis einer Leiche reicht das nicht.
Fast 5000 Handynachrichten
Am diesem Donnerstag lässt sich der Vorsitzende Richter Arno Hornstein erstmals ein klein wenig in die Karten schauen. Bei der Zeugenbefragung berichtet ein Polizist von einer auffälligen Veränderung im Kommunikationsverhalten des Angeklagten Robert S., das mit dem Tag ihres Verschwindens plötzlich sehr nüchtern geworden sei – so macht der Beamte es an den fast 5000 WhatsApp-Nachrichten fest, die er gelesen und ausgewertet hat. Hornstein sagt dann, er „teile in gewisser Weise diesen Eindruck“, müsse sich aber noch ein abschließendes Bild machen.
Der Richter relativiert aber sogleich; zwar sei diese Meinungsäußerung des Zeugen selbstverständlich zulässig, das Gericht bleibe aber neutral und müsse noch weiter auswerten.
Suche nach der Wirkung von Medikamenten
Dieser Verhandlungstag wirft ein Schlaglicht darauf, wie gläsern der Mensch im digitalen Zeitalter geworden ist – auch wenn nicht jeder mit GPS-Trackern und dazugehörigen Handyprogrammen arbeitet, wie es Robert S. getan hat. Neben Körperverletzung mit Todesfolge ist er auch des Nachstellens – auch als Stalking geläufig – angeklagt.
Neben den vielen Nachrichten und seinem Bewegungsprofil konnten die Ermittler auch einsehen, was S. in Internet-Suchmaschinen eingegeben hat. Laut Polizei hat er dort unter anderem nach der Betäubungswirkung und Tödlichkeit von Medikamenten gesucht.
Auch Jasmin M.s Smartphone wurde genau unter die Lupe genommen. Mit der sogenannten Werbe-ID – einer Art Nummernschild auf jedem internetfähigen Handy – hat die Polizei mithilfe des Bundeskriminalamtes versucht, weitere Standortdaten der Vermissten zu ermitteln, allerdings ohne Erfolg.
Bekannte Details, neue Rätsel
Die Rolle der Ex-Partnerin des Angeklagten, die unmittelbar nach dem Verschwinden von Jasmin M. intensiven Kontakt mit Robert S. hatte, bleibt weiter ein Rätsel. Die Kriminaltechnik hat auf der Rückbank des Toyotas der Vermissten einen Sitzbezug gefunden, den es auch auf dem Beifahrersitz der Ex gibt – die Polizei geht davon aus, dass beide Bezüge zusammengehören. Die beiden Frauen konnten einander nicht ausstehen, insofern wirft dieses Detail mehr Fragen auf, als es Antworten liefert.
Und auch die Schlüsselsituation ist trotz neuer Informationen unklarer als zuvor: Zwar wurde vor Gericht nun auch der Kassenbeleg für die Schlüsselkopie gezeigt, die Robert S. laut Zeugen angefertigt hat, kurz nachdem Jasmin M. ihren Zweitschlüssel von ihm zurückgefordert hatte. Neue Zeugenaussagen legen nun aber nahe, dass Jasmin M. ihrem Ex-Freund kurzfristig doch wieder ihren Zweitschlüssel anvertraut hat.
Am dritten Verhandlungstag wird zudem klar: Die Polizei hat nach dem Verschwinden von M. zwei Schlüssel bei Robert S. gefunden, die Kopie und auch das Original. Offen bleibt allerdings, ob ihm Jasmin M. diesen Schlüssel anvertraut hat oder ob S. ihn nach einer möglichen Tat an sich genommen hat.