Er sei einsam gewesen, habe Kontakt gesucht und dabei diese Telefonnummer im Teletext eines Fernsehsenders entdeckt, so sei er in die Sache hineingerutscht: Mit diesen Worten ließ ein 79-Jähriger aus dem westlichen Bodenseekreis bei der Verhandlung am Amtsgericht Tettnang durch seinen Anwalt erklären, warum er sich kinderpornografisches Material aufs Handy schicken ließ und teilweise auch weitergeleitet hat.

Inzwischen gelten deutlich härtere Strafen

Am Ende wurde der Rentner zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zu einer Geldbuße in Höhe von 1200 Euro verurteilt, die er an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen muss. Die Taten liegen bereits drei Jahre zurück. Inzwischen wird das Verbreiten kinder- und jugendpornografischen Materials mit deutlich härteren Strafen geahndet.

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Es tue ihm leid und er schäme sich, ließ der Angeklagte wissen. Richterin Rebecca Hutt erinnerte an die Konsequenzen für die Mädchen, die unbekleidet in aufreizenden Posen fotografiert wurden und deren Fotos nun überall im Netz kursieren: „Selbst wenn es freiwillig geschehen sein sollte und eine Art Spiel für die Jugendlichen war, haben die Mädchen dem Fotografen vertraut. Sie haben ja nicht gewusst, was derjenige mit den Bildern vorhatte. Stellen Sie sich vor, Sie wären das, wie erniedrigend das sein muss, wie sehr man sich da schämt“, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung.

„Der Umstand, dass diese Daten nachgefragt werden, führt dazu, dass jetzt, in diesem Augenblick, Kinder und Jugendliche irgendwo schwerstens misshandelt werden.“
Rebecca Hutt, Richterin

Die Richterin betonte, welche fatalen Folgen die Verbreitung kinderpornografischen Materials habe: „Es ist grundsätzlich eine marktwirtschaftliche Frage. Die Nachfrage erzeugt die Produktion und die Produktion ist der Missbrauch von Kindern. Der Umstand, dass diese Daten nachgefragt werden, führt dazu, dass jetzt, in diesem Augenblick, Kinder und Jugendliche irgendwo schwerstens misshandelt werden.“

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Ihr sei bewusst, dass die Einsamkeit alter Menschen ein gesellschaftliches Problem sei, erklärte Hutt. „Nehmen Sie bitte dieses Verfahren zum Anlass und suchen sie sich zur Bekämpfung ihrer Einsamkeit etwas Sinnvolles, wenden sie sich an eine gemeinnützige Organisation“, sagte sie zu dem Angeklagten.