Fünf Männer im Alter von 35 bis 44 Jahren mussten sich am Montag vor dem Amtsgericht Tettnang verantworten. Hintergrund war ein Vorfall bei der Messe Motorradwelt Bodensee in Friedrichshafen Ende Januar 2017, bei dem ein 43-jähriger Bekannter der Gruppe körperlich angegangen und verletzt worden war. Alle Angeklagten gehörten zum Tatzeitpunkt einem rockerähnlichen Club aus Vorarlberg an, der Geschädigte war dort früher Mitglied.
Angeklagte gehörten zu rockerähnlichem Club
Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte in der Anklageschrift die Szene, die sich am 29. Januar 2017 an einem Messestand ereignet haben soll. Der Präsident des Clubs sei zufällig auf ein früheres Mitglied getroffen. Ein zunächst verbaler Streit um nicht zurückgegebene Aufnäher der Rocker-Kutte und nicht beglichene Geldforderungen sei eskaliert.
Opfer brach sich die Hand
Durch einen Tritt oder Stoß – diese Frage konnte durch die Zeugen nicht zweifelsfrei geklärt werden – sei der Ex-Rocker zu Boden gegangen und habe sich dabei die Hand gebrochen. Später sei es auf dem Parkplatz zu einem erneuten Zusammentreffen gekommen: Hier sei das Opfer von zwei anderen Clubmitgliedern angegangen worden, habe einen Tritt in die Bauchgegend sowie eine Ohrfeige erhalten.
Angeklagte sagen zur Sache aus
Hilfreich für den Prozessverlauf war der Umstand, dass sich die Angeklagten zur Sache äußersten. Schon zu Beginn räumte der hauptangeklagte 42-Jährige ein, den früheren Bekannten mit einem speziellen Griff zu Boden geworfen und in den Schwitzkasten genommen zu haben. "Ich stehe dazu, was ich gemacht habe", sagte der Mann. Dass er seine Kollegen später auf dem Parkplatz zu einer weiteren Tat angefeuert haben soll, allerdings nicht. "Das ist schlichtweg eine Lüge", sagte der Angeklagte. Er sei in der Zwischenzeit als Präsident abgesetzt worden und habe keinen Kontakt mehr zu den übrigen Clubmitgliedern.
Mitangeklagte räumen Tritt und Ohrfeige ein
Zwei Mitangeklagten räumten den Tritt sowie eine Ohrfeige beim Streit auf dem Parkplatz ein. Beim Geschädigten und früheren Club-Kollegen hatten sie sich entschuldigt. Dennoch blieb Richter Christian Pfuhl nur knapp unter der Forderung von Staatsanwalt Stefan Apeltauer und über den Plädoyers der Strafverteidiger.
Acht Monate Haft auf Bewährung
Für die Folgen der gebrochenen Hand erhielt der Ex-Präsident eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. "Ich bin mir sicher, dass es ein Überraschungsmoment gebraucht hat, um einen Mann mit einer derartigen Statur zu Boden zu bringen", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Ein aus dem Club inzwischen ausgetretener 43-Jähriger erhielt für den Tritt in den Bauch des Opfers ebenfalls eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Als Auflage müssen beide Männer zudem eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten.
660 Euro Geldstrafe für Ohrfeige
660 Euro teuer war die Ohrfeige für ein 43-jähriges Mitglied des Motorradclubs. Der Mann blieb im Geldstrafenbereich, weil er als einziger der Angeklagten keine Vorstrafen hat. Da sich die Vorwürfe einer aktiven Beteiligung entkräftet hatten, wurde das Verfahren gegen zwei der fünf Angeklagten schon am Vormittag eingestellt.