Es ist eine Niederlage für Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin und seinen Sohn Frederic. Ihre Klagen auf Restitution der Zeppelin-Stiftung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen abgewiesen.
„Das vollständige, schriftlich begründete Urteil liegt noch nicht vor. Dies wird in einigen Wochen der Fall sein“, teilt Gerichstsprecher Albrecht Mors mit. Ausdrücklich hat die Kammer aber die Berufung zugelassen. „Damit besteht für die Klägerseite unmittelbar die Möglichkeit dieses Rechtsmittels, ohne dass zuvor ein Antrag auf Zulassung der Berufung zur Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof gestellt werden muss“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Genau das wollen Brandenstein-Zeppelin und seine Anwälte nun auch tun. „Ich habe immer gesagt, wenn ich unterliege, werde ich die nächste Instanz bemühen“, teilt der Graf mit.
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin hatte die Klage 2017 eingereicht, um die millionenschwere Stiftung – die auch Hauptaktionärin der ZF Friedrichshafen AG ist – aus städtischer Hand zu lösen. Der Luftschiffbauer Ferdinand Graf von Zeppelin hatte die Stiftung 1908 gegründet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie der Stadt Friedrichshafen übertragen – aus Sicht von Brandenstein-Zeppelin unrechtmäßig. Die Klage von ihm und seinem Sohn Frederic richtete sich gegen das Land; die Stadt Friedrichshafen war als Stiftungsträgerin zum Verfahren beigeladen worden.
„Mit der Entscheidung des Gerichts ist unsere Rechtsauffassung erneut bestätigt worden“, sagt Andreas Brand, Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen. Die Prozessvertreter der Stadt, Christoph Schönberger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Konstanz, und Andreas Dietzel von der Kanzlei Clifford Chance Deutschland LLP, sehen in der Entscheidung eine erneute Bestätigung der Rechtsposition der Stadt Friedrichshafen. „Es ist jedoch leider damit zu rechnen, dass Albrecht von Brandenstein-Zeppelin die Entscheidung nicht akzeptieren und weitere Gerichte beschäftigen wird“, sagt Professor Schönberger.
„Ich bin sehr zufrieden, dass das Verwaltungsgericht damit die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums bestätigt und die Klagen bereits schon als unzulässig abgewiesen hat,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. „Bereits heute sehe ich in dem Urteil aber einen wichtigen Hinweis an die Kläger, ihre Bemühungen um die Wiederherstellung der vor mehr als 70 Jahren aufgehobenen Zeppelin-Stiftung zu überdenken,“ betonte Tappeser.

Das sieht Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin ganz anders. Dass das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Berufung zugelassen hat, bezeichnet er als Erfolg. „Das ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Restitution der Zeppelin-Stiftung“, schreibt er. Zudem zeige das, dass seine Klage eben nicht „völlig aussichtslos“ sei. Andreas Staudacher, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Kommunalrecht in der Kanzlei DST Laupheim, der den Graf vertritt, ist zufrieden: „Richter Armin Horn hat bereits gesagt, dass dieses Verfahren hoch komplex und von grundsätzlicher Bedeutung sei und noch über viele Jahre und mehrere Instanzen gehen wird. Im Fall der Zeppelin-Stiftung wird den Nachkommen des Stifters bislang keine Möglichkeit gegeben, das hoch fragwürdige staatliche Handeln gerichtlich überprüfen zu lassen. Das ist bedauerlich und deshalb ergibt das Berufungsverfahren absolut Sinn.“
Brandenstein-Zeppelin muss nun die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte tragen.