Kerstin Mommsen/KatyCuko/dpa

Seit Freitag nimmt das Corona-Geschehen im Kreis wieder mächtig an Fahrt auf. Nun meldet das Gesundheitsamt auf der Homepage des Bodenseekreises wieder neue Fälle – waren es Mittwoch noch 24, sind es Stand Donnerstagmittag bereits 31. Damit steigt die Zahl der Infizierten an nur einem Tag um sieben Fälle.

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Von den sieben neuen Corona-Fällen geht erneut ein Fall auf die Geburtstagsparty am vorletzten Wochenende zurück, der Ursache für zahlreiche Ansteckungen an mehreren Häfler Schulen war. Nach Angaben des Landratsamtes stieg damit die Anzahl der Fälle in diesem Zusammenhang auf jetzt 16.

Nach wie vor fraglich ist allerdings, ob sich die Familie falsch verhalten ist, deren Tochter den Kindergeburtstag besuchte, obwohl sie sich schon krank gefühlt hatte. Sicher ist derzeit nur, dass dem Mädchen an jenem Tag noch keine Quarantäneverfügung vorlag. So meldeten es am Mittwoch Landratsamt und die Häfler Stadtverwaltung, nachdem am vergangenen Montag genau das Gegenteil mitgeteilt worden war.

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Das sagt allerdings nichts darüber aus, ob die Familie zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass bei der Familienfeier eine Person dabei war, die sich zuvor in Serbien mit dem Virus angesteckt hatte. Auf die Frage ans Landratsamt, wann der positive Corona-Test für das Mädchen vorlag, gibt die Kreisbehörde keine Auskunft. „Gesundheitsbezogene Daten wie zum Beispiel Untersuchungstermine sind höchstpersönlich und werden von uns deshalb nicht bekannt gegeben. Die Tests finden in den Praxen der niedergelassenen Ärzte statt, somit haben wir darüber keine Informationen“, hieß es gestern. Auch keine Antwort gab es auf die Frage, wann der Familie die Quarantäneverfügung zugestellt wurde. Dafür sei die Ortspolizeibehörde, in dem Fall die Häfler Stadtverwaltung, zuständig.

Wer Kontakt mit Infizierten hat, muss sich in Quarantäne begeben

Fakt ist: Es braucht keinen positiven Covid-19-Test, um sich auch ohne behördliche Anordnung in Quarantäne begeben zu müssen. „Von dem Zeitpunkt an, an dem ich weiß, dass ich direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatte, muss ich zuhause bleiben“, macht Monika Blank, Sprecherin der Stadtverwaltung, noch einmal klar. Nach Aussage des Landratsamtes kann man der Familie „aufgrund der bisher vorliegenden und belegbaren Informationen“ nicht nachweisen, gegen die Corona-Verordnung des Landes verstoßen zu haben. Deshalb gebe es auch keine Rechtsgrundlage für ein Bußgeldverfahren. „Etwas anderes ist es, wenn man beurteilt, ob das Verhalten vernünftig und verantwortungsbewusst war. Grundsätzlich gilt, wer sich unwohl oder krank fühlt, sollte den Kontakt zu anderen Menschen meiden“, betont die Kreisbehörde auf Anfrage gestern nochmals. In behördlicher angeordneter Quarantäne befinden sich nach Angaben des Kreises mittlerweile 166 Menschen, zwei werden stationär behandelt.

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59 Fälle in Baden-Württemberg hängen mit Rückkehrern aus Serbien zusammen

Seit Mitte Juni sind dem Sozialministerium 1259 Covid-19-Fälle gemeldet worden – mindestens 184 Menschen davon haben sich vermutlich im Ausland infiziert. Mit 59 Fällen seien die meisten auf eine mögliche Infektion in Serbien zurückzuführen, sagte ein Sprecher der Behörde in Stuttgart am Donnerstag. 28 Fälle könnten mit dem Kosovo in Verbindung gebracht werden, 16 mit Bosnien und Herzegowina und 13 mit Kroatien.

Teststellen sollen an Flughäfen eingerichtet werden

Insgesamt gab es rund 30 mögliche Infektionsländer.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Mittwoch grundsätzlich drauf verständigt, dass Reisende aus sogenannten Risikogebieten im Ausland künftig unmittelbar nach ihrer Rückkehr in Deutschland auf das Coronavirus getestet werden sollen. Dazu sollen an Flughäfen Teststellen eingerichtet werden. Am Freitag wollen die Minister weitere Details besprechen und ein Gesamtpaket beschließen. Die Tests sollen verpflichtend sein.