Die Badesaison im Häfler Strandbad, im Wellenfreibad in Ailingen sowie im Frei- und Seebad Fischbach beginnt am Samstag, 22. Mai. Die Öffnung des Strandbads in Friedrichshafen und des Wellenfreibades ist laut Mitteilung der Stadtverwaltung wetterabhängig. Am Samstag und Sonntag, 22. und 23. Mai wird das Team des Strandbads aber auch bei Regen von 9 bis 17 Uhr vor Ort sein: dann können hier Saisonkarten gekauft und Dauerkabinen belegt werden.

Mit Inkrafttreten der ersten Öffnungsstufe steht die Corona-Pandemie einem Freibad-Besuch an sich also vorerst nicht mehr im Wege. Die Öffnung der Bäder ist allerdings an Vorgaben geknüpft. So müssen den Angaben aus dem Rathaus zufolge beispielsweise pro Badegast 20 Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. In den Häfler Bädern bedeutet das: Im Strandbad dürfen sich zeitgleich 1.649 Menschen aufhalten, im Wellenfreibad 1296 sowie im Frei- und Seebad 1792.

Das könnte Sie auch interessieren

Ampel zeigt freie Besucherkapazitäten an

Wie die aktuelle Belegung in den drei Bädern aussieht, ist im Internet unter (baeder.friedrichshafen.de) den Öffnungszeiten des jeweiligen Bades ersichtlich. Wie im vergangenen Jahr wird dies mit einer Ampel symbolisiert, teilt die Stadtverwaltung weiter mit: Grün bedeutet, dass noch ausreichend Besucherkapazität vorhanden ist. Steht die Ampel auf gelb, ist das Limit beinahe erreicht. Rot bedeutet, dass die maximale Auslastung erreicht ist. Die Stadt weist darauf hin, dass dies auch für Besitzer von Saisonkarten gilt.

Maske, Nachweis, Formular: Was für den Freibadbesuch erforderlich ist

Der Zugang zu allen drei Frei- und Seebädern ist laut Stadt gemäß Corona-Verordnung nur mit einem Lichtbildausweis, einer medizinischen Maske, einem ausgefüllten Kontaktnachverfolgungsformular und einem Berechtigungsnachweis (digital oder gedruckt) möglich. Mit dem Berechtigungsnachweis muss mindestens eine der drei Bedingungen erfüllt sein: getestet, geimpft oder genesen.

Als geimpft gilt, wer die erforderliche Anzahl an Impfungen für eine vollständige Schutzimpfung erhalten hat. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage her sein. Als genesen zählen Menschen, die durch eine Testung eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus nachweisen können. Der Test muss mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen.

Das könnte Sie auch interessieren

Um Verzögerungen beim Einlass so gering wie möglich zu halten, werden die Besucher darum gebeten, das Kontaktnachverfolgungsformular auf www.bäder.friedrichshafen.de und bereits ausgefüllt mitzubringen. Es ist aber auch möglich, das Formular vor Ort auszufüllen.

Die Nutzung der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung ist in den Häfler Bädern ab der Öffnung möglich. Hierfür müssen die Gäste die App auf ihr Handy laden und können sich mithilfe der am Eingang platzierten QR-Codes selbstständig einchecken.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch eine medizinische Maske gehört in die Badetasche

Wer in eines der Freibäder gehen möchte, sollte sich bereits vor dem Besuch über die geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln informieren, rät die Stadt. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, die im öffentlichen Raum beachtet werden müssen. Zudem muss in den Häfler Bädern in ausgewiesenen Bereichen eine medizinische Maske getragen werden. Das gilt für die Eingangs-, Toiletten- und Umkleidebereiche sowie in den Warteschlangen. Für die Toiletten und Duschen gelten Personen-Beschränkungen, auf die vor Ort hingewiesen wird. Außerdem dürfen ausschließlich persönliche Schwimm- und Trainingsutensilien, wie Schwimmflügel und Schwimmbrillen, verwendet werden.

Sportbad weiterhin geschlossen

Das Sportbad und die Häfler Sauna bleiben weiterhin geschlossen. Sie dürfen nach der geltenden Corona-Verordnung erst in der zweiten beziehungsweise dritten Öffnungsstufe für Badegäste geöffnet werden.