Der Angeklagte ergreift im Geiselnahme-Verfahren immer wieder selbst das Wort. Schon während der ersten Prozesstage hatte er bei Zeugenaussagen wiederholt nachgehakt, und auch dieses Mal wendet er sich mit Fragen direkt an den 23 Jahre alten Zeugen.

Wer darf vor Gericht Fragen stellen?

Grundsätzlich haben im Strafprozess alle Verfahrensbeteiligten das Recht, Fragen zu stellen. Neben der Kammer sind das Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Sachverständige und auch der Angeklagte selbst. Das Fragerecht wird jedoch nicht uneingeschränkt gewährt. Ungeeignete und nicht zur Sache gehörende Fragen können laut Strafprozessordnung zurückgewiesen werden. Davon machte Richterin Claudia Denfeld beispielsweise Gebrauch, als der Angeklagte seine Ex-Freundin am ersten Prozesstag über ihren Beziehungsstatus ausfragen wollte.

Inhaltlich brachte der vierte Prozesstag nur wenig Neues zutage. Gehört wurde ein 23-jähriger Mitbewohner und Kollege der Geschädigten, der am Tag der Geiselnahme vor Ort war. „Ich war gerade in der Küche und habe mir etwas zu essen gemacht“, sagte er vor Gericht aus. Gesehen habe er zunächst nichts, nur gehört, dass der Angeklagte ins Haus gekommen war und sich offenbar Zugang zum Zimmer seiner Ex-Freundin verschaffen wollte. „Mach sofort die Tür auf, sonst töte ich alle“, soll er dabei in aggressivem Ton geäußert haben.

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Der heute 33-jährige Angeklagte soll seine Ex-Partnerin im Januar mit vorgehaltenem Messer aus ihrer Wohnung in Immenstaad gezerrt haben. Wenn sie nicht zu ihm zurückkomme, würden sie gemeinsam „in den Tod gehen“, soll er der jungen Frau laut Anklage gedroht haben. Er muss sich unter anderem wegen Geiselnahme und Nötigung vor dem Landgericht verantworten.

Angeklagter richtet Messer gegen Bewohner

Der Zeuge berichtete weiter: Er habe gesehen, wie der Angeklagte seine frühere Partnerin mit einem Messer bedroht und sie genötigt habe, mit ihm zu gehen. Zusammen mit anderen Bewohnern wollte er nach dessen Hand greifen, damit er die junge Frau nicht verletzt. Dabei habe der Angeklagte das Messer allerdings gegen die Bewohner gerichtet. „Er hat gesagt, dass wir uns verpissen sollen.“ Sie hätten sich daraufhin zurückgezogen und die Polizei alarmiert. Währenddessen habe der Angeklagte die junge Frau nach draußen gezogen.

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Im Anschluss wurde vor Gericht ein Chatverlauf verlesen. Der Angeklagte selbst hatte diesen als Beweismittel ins Spiel gebracht. Als aufschlussreich erwies er sich allerdings nicht. Bruchstückhaft wurden darin kurze Nachrichten zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten ausgetauscht. Von der Vorsitzenden darauf angesprochen, was er damit denn belegen wolle, betonte der Angeklagte lediglich, dass durch die Übersetzung wohl einiges verloren gegangen sei. Offenbar lasse sich so nicht rüberbringen, was wirklich besprochen wurde, betonte er.

Das Verfahren wird am 8. September fortgesetzt. Dann werden weitere Bewohner gehört, die Sachverständige wird ihren Bericht vorlegen. Auch ein Urteil wird erwartet.