Polizisten haben den 35-jährigen Unfall-Fahrer erst gegen 19.20 Uhr in einer Überlinger Kneipe gefunden. Während seines dortigen Aufenthalts habe der gelernte Industriemechaniker „drei Willis, also Schnäpse, und drei Bier getrunken, um den Schock zu betäuben“, sagte er vor Gericht aus. Angeklagt ist der Mann wegen des Verdachts, bereits vor dem Unfall Alkohol getrunken zu haben und ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein.

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Der Unfall fand am 3. September gegen 16 Uhr auf einer Landstraße zwischen Owingen und Überlingen statt. Einsatzkräfte brachten den 35-Jährigen in ein nahegelegenes Krankenhaus, um ihn auf Verletzungen zu untersuchen. Die Polizei habe ihn dort später besuchen wollen, um seine Personalien aufzunehmen.

Abgehauen oder selbst entlassen?

„Wir hatten am Unfallort kaum Kontakt zu dem 35-Jährigen und konnten seine Daten nicht vollständig aufnehmen“, erklärte ein Polizist im Zeugenstand. „Weil wir ihn im Krankenhaus aber nicht antreffen konnten, haben wir gegen 18.40 Uhr einen zweiten Streifenwagen zur Fahndung hinzugezogen.“

Eine Krankenschwester habe den Polizisten gesagt, der Mann sei „abgehauen“. Das allerdings bestritt der Angeklagte vor Gericht: „Ich habe mich lediglich selbst entlassen.“ Nachdem ihn die Polizei gefunden hatte, machten sie einen Atemalkoholtest mit dem Angeklagten. Dieser habe einen Wert von etwa 1,6 Promille ergeben.

Die ersten Gläser Sekt gab es beim Friseur

Daraufhin folgte ein Blutalkoholtest, der um 20.27 Uhr einen Wert von 1,3 Promille anzeigte. Fragt sich nur, wie viel Alkohol der Angeklagte vor dem Unfall im Blut hatte. Er selbst sagte vor Gericht aus: „Ich habe vor der Autofahrt beim Friseur zwei Sekt bekommen.“ Später habe er an einem Bahnhof noch ein Bier getrunken, mehr nicht. „Ich bin kein Alkoholiker“, fügte der Industriemechaniker hinzu.

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Nach dem Besuch beim Friseur habe er sich spontan zu Hause ein Auto geschnappt, um zur Arbeitsstelle zu fahren. Ein Fehler, denn er hatte bereits vor dem Unfall keinen gültigen Führerschein. „Ich hatte dort etwas vergessen, glaube aber nicht, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch viel Alkohol von dem Sekt und Bier im Blut gehabt habe.“

Angeklagter beteuert Unschuld

Weil nach der Anklage durch die Staatsanwaltschaft, der Sicht durch die Akten und den Aussagen des Angeklagten und des Zeugen immer noch offen blieb, wie viel Alkohol der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt im Blut hatte, setzte der Richter die Hauptverhandlung aus.

Er einigte sich mit dem Staatsanwalt darauf, ein Gutachten durch eine Sachverständige anfertigen zu lassen, da der Angeklagte immer wieder beteuerte, er habe vor der Autofahrt nicht mehr als die zwei Gläser Sekt und ein Bier getrunken. Sollte er gelogen haben, wird es teuer für ihn.

Eine Lüge könnte teuer werden

Das Gutachten soll nun den wahrscheinlichen Alkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt ermitteln und so klären, wie viel Alkohol vor 16 Uhr schon im Spiel war. Der Richter nahm bereits Angaben des Angeklagten zu Körpergewicht und Größe auf, um sie der Sachverständigen für das Gutachten weiterzureichen. Weitergehen soll die Verhandlung am 17. März um 9.45 Uhr.