Während Urlauber in Uhldingen-Mühlhofen künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, profitieren andere Gruppen von geringeren Pauschalen. Grund für die Entscheidung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH), das die Gemeinde dazu veranlasste, ihre Regelungen zu überarbeiten.
Kurtaxe steigt, aber nicht für alle
Weil der Solidarbeitrag für die Echt-Bodensee-Card (EBC) ab 2025 steigt, sehen sich derzeit viele Gemeinden am Bodensee gezwungen, die Kurtaxe für Gäste zu erhöhen. Darunter auch Uhldingen-Mühlhofen. Ab Januar müssen Touristen in der Hauptsaison 3,50 Euro pro Person und Tag bezahlen – 20 Cent mehr als bisher. In der Nebensaison steigt der Betrag von 1,30 auf 1,50 Euro. Das beschloss der Gemeinderat in der vergangenen Woche.
Anders sieht es aus für Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper und Bootsinhaber. Die jährliche pauschale Kurtaxe für diese Gruppen werde aufgrund eines Urteils des VGH gesenkt, wie Andreas Linge, Leiter der Finanzverwaltung, in der Sitzung erklärte. Bislang wurde bei Zweitwohnungsbesitzern von 50 Übernachtungen im Jahr ausgegangen, bei Dauercampern und Liegeplatzinhabern von 30 Tagen. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Annahmen zu hoch angesetzt waren.
Das ist der Hintergrund des Urteils
Linge erklärte weiter, dass die Anpassung der Pauschalen auf einem Urteil des VGH basiert, das aus dem Vorgehen der Gemeinde Kressbronn resultierte. Diese hatte pauschale Kurtaxen für Bootsliegeplatzinhaber festgesetzt, die nicht in Kressbronn wohnen. Diese Berechnung – 30 Tage für zwei Personen – wurde vom Gericht als zu hoch eingestuft. Es sei unwahrscheinlich, dass ein Boot so häufig genutzt oder immer von zwei Personen belegt werde. Der VGH setzte eine Obergrenze von 15 Tagen und einer Person fest, was zur Neufassung der Satzung führte.
Wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht, passt Uhldingen-Mühlhofen nun nicht nur die Pauschalen für Bootsanlieger, sondern auch diejenigen für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper auf Grundlage des Urteils an. Ab 2025 gelten in der Gemeinde somit folgende Obergrenzen: 30 Übernachtungen für Zweitwohnungsbesitzer, 25 für Dauercamper und 15 für Liegeplatzinhaber. Dadurch reduziert sich die jährliche Kurtaxe für Zweitwohnungsbesitzer von 165 auf 105 Euro, für Dauercamper von 99 auf 87,50 Euro und für Bootsinhaber von 99 auf 52,50 Euro.
Weniger pauschale Übernachtungen
Was auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, hat jedoch einen Haken: Die neuen Pauschalen basieren auf einer geringeren Anzahl an Tagen. Wer seine Zweitwohnung oder sein Boot häufiger nutzt, könnte am Ende benachteiligt sein. Daher sei die neue Satzung in anderen Gemeinden nicht nur auf Gegenliebe gestoßen, so Andreas Linge.
Gemeinderätin Gabriele Busam kommentierte die Entscheidung in der Sitzung mit einem Augenzwinkern: „Das hab ich noch nie gesehen, dass etwas billiger wird.“