Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen musste sich ein 31-jähriger Mann wegen des Vorwurfs des Diebstahls in Tateinheit mit dem Besitz von Betäubungsmitteln verantworten. Der Angeklagte, der sich seit 2017 in Deutschland aufhält, wies bereits eine lange Liste an einschlägigen Vorstrafen auf. Richter Jan Meents verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von zwei Jahren.
Diebstahl geht völlig nach hinten los
Erwischt wurde im vergangenen Jahr, als er in der Bad Säckinger Müller-Filiale ein Parfüm im Wert von 15 Euro mitnehmen wollte, ohne dafür zu bezahlen. So richtig nach hinten losging der Diebstahl aber erst als die Polizei im Zuge dieses Vorgangs dann auch noch insgesamt rund 14 Gramm Ecstasy bei ihm fand, womit er sich des Besitzes illegaler Drogen schuldig machte.
Anstatt den 15 Euro, die der Angeklagte mit seinem Diebstahl sparen wollte, muss er nun 2000 Euro Geldauflage begleichen, was mehr als dem 130-fachen der möglichen Ersparnis entspricht. Als weitere Bewährungsauflage ordnete Meents den Verzicht auf sämtliche illegale Drogen inklusive Cannabis an.
„Wenn nochmal etwas vorfällt, landen Sie im Gefängnis“
Seit 2017 war der Angeklagte mehrfach für verschiedene Delikte bestraft worden und hatte bereits ein Jahr lang wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Gefängnis gesessen. Die einschlägigen Vorstrafen sprachen für die Staatsanwaltschaft ebenso wie das vor Gericht kaum gezeigte Unrechtsbewusstsein gegen den 31-Jährigen. Dennoch forderte sie lediglich eine Geldstrafe, da der Angeklagte erklärte, heute keine Drogen mehr zu nehmen und der Wert des gestohlenen Objekts sehr gering war.
Richter Jan Meents entschied sich trotz alledem dazu, eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zu verhängen. Dass diese zur Bewährung ausgesetzt wird, begründete er mit der neuen Anstellung, der der Angeklagte seit kurzer Zeit nachgeht. „Das ist die letzte Chance. Wenn in den nächsten zwei Jahren nochmal etwas vorfällt, landen Sie im Gefängnis“, so der Richter.