Auch in Bad Säckingen wird in dieser Jahr nur eine sehr abgespeckte Fasnacht stattfinden. Die Narren, die Stadt und die Polizei haben jetzt bekannt gegeben, was trotz Corona stattfinden kann. Damit steht auch für die Kurstadt die Marschroute fest.
Erster Faißer: Keine Wäldertag, dafür Böllerschüsse, Wurst und Wecken
Der erster große Narrentermin ist der traditionelle Wäldertag. Er wäre nächste Woche am ersten Faißen, 10. Februar. Gleich der fällt der Pandemie zum Opfer. Als Gründe nannten Muriel Schwerdtner, Rechtsamtsleiterin der Stadt Bad Säckingen, und Albert Zeh, Bad Säckinger Polizeichef, die Corona-Verordnung des Landes.
Dort sei klar formuliert, dass Fasnachtsumzüge, also Veranstaltungen ohne festen Veranstaltungsort, nicht stattfinden dürften. Am Wäldertag sei freies Narrentreiben und mangels klarer Organisation nicht kontrollierbar. Ebenso wird es am ersten Faiße keine Schulbefreiung geben.
Aber: Geweckt wird die Bad Säckinger Bevölkerung an diesem Tag dennoch. Das traditionelle Wecken vor 6 Uhr morgens sowie die Böllerschüsse wird es auch dieses Jahr geben. Dies sei keine öffentliche Veranstaltung mit Besuchern, und deshalb möglich, so Schwerdtner. Auch Wurst und Wecken darf die Narrenzunft um 14 Uhr an Grundschüler beim Narrenbrunnen verteilen.
Open-Air im Schlosspark: Der Narrenspiegel als Narrenspiel
Der „Narrenspiegel light“, wie ihn Zunftmeister Rolf Meyer nannte, trägt in diesem Jahr den offiziellen Namen „Narrenspiel“ – dies weil vor 500 Jahren erstmals diese Vorläufer des Narrenspiegels aufgeführt wurden. Er wird, wie der SÜDKURIER bereits berichtete, im Schlosspark stattfinden.
Die Aufführungen dauern etwa eine Stunde und 15 Minuten, wie Vizezunftmeister Michael Jehle weiter informierte. Je nach Wetterlage werde man sie in der Konzertmuschel oder auch vor der Kulisse des Schlosses darbieten. Zugelassen sind 400 Besucher, davon 130 Sitzplätze.
Der Schlosspark ist an den Veranstaltungstagen ab 17 Uhr geschlossen. Einlass, Kasse und 2G-Kontrolle ist am Haupteingang (gegenüber Gasthaus Hiddigeigei). Die Termine sind am Freitag und Samstag, 18. und 19. Februar, jeweils ab 18.30 Uhr, sowie am Narrensamstag, 26. Februar, um 16.30 Uhr. Diese dritte Veranstaltung habe man bewusst auf den Nachmittag gelegt, damit ihn auch Kinder besuchen könnten, sagte Rolf Meyer.

Dritter Faißer – Wiiber müssen daheim bleiben
Am Dritten Faißen, 24. Februar, sind traditionell die Wiiber in Bad Säckingen unterwegs. Auch hier sind keinerlei Veranstaltungen zugelassen, das gilt auch für den Wiiberball im Kursaal. Darüber hinaus seien alle öffentlichen Fasnachtsbälle oder Fasnachts-Tanzveranstaltungen in diesem Jahr untersagt.
Zudem sei sowohl für den Wäldertag wie auch für den Wiibertag die Bitte an Betriebe und Geschäfte ergangen, keine Feiern anzubieten, sagte Albert Zeh.
Kein Straßenumzug am Fasnachtsmontag
Auch der Umzug am Fasnachtsmontag, 28. Februar, wird aufgrund der aktuellen Verordnung nicht stattfinden können. Die Verordnung gelte zwar zunächst nur bis zum 25. Februar, sagte Rechtsamtsleiter Schwerdtner, aber aufgrund des Planungsaufwandes müsse jetzt einen Entscheidung getroffen werden, und die sei im Moment eben nur auf Grundlage der geltenden Verordnung möglich. Im Übrigen geht keiner der Beteiligten davon aus, dass sich die Lage bis Ende Februar grundlegend ändern werde.
Nur einen kleine Verbrennung
Am Fasnachtsdienstag, 1. März, soll die diesjährige Mini-Fasnacht auf dem abgesperrten Rathausplatz verbrannt werden. Zugang wird nur mit 2G gewährt. Einen Hüülerumzug wird es nicht geben. Den Verantwortlichen ist klar, dass es Zaungäste geben wird. Polizeichef Albert machte aber klar, dass die Polizei vor Ort sein wird (sie hat es ja nicht weit) und größere Menschenansammlungen auflösen will. Damit sei die Fasnacht für dieses Jahr erledigt, meinen die Zünftler. Was für sie nicht in Frage kommt: eine Konfettiparty im Sommer. Dazu ist die Säckinger Zunft dann doch zu traditionell.
Appell an die Vernunft
Albert Zeh appellierte nochmal an alle, Vernunft walten zu lassen und sich und anderen zu schützen. Und Vizezunftmeister Michael Jehle ergänzte: Dass die Fasnacht nicht in der gewohnten Weise stattfinden können, sei keine staatliche Willkür. Im Gegenteil lobte er die konstruktive Zusammenarbeit und die Absprachen mit Stadt und Polizei, die das Mögliche möglich gemacht habe.