Mittlerweile kennt es jeder. In Zeiten der „neuen Normalität“ ist die Situation Alltag. Man will schnell noch etwas besorgen, läuft zügig auf den Geschäftseingang zu und dann der Moment: „Mist, ich habe meine Maske vergessen.“
Seit dem 27. April gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht in Läden und dem öffentlichen Nahverkehr. Und während sich die Vergesslichen über eine Gratis-Einwegmaske am Eingang freuen, liefern sich die Befürworter und Gegner dieser Plicht einen Schlagabtausch. Auch in Bad Säckingen ist es in den Geschäften zu unschönen Szenen gekommen, weil sich einzelne Personen weigerten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hat die Trompeterstadt ein Problem mit Mundschutzverweigerern?
Laut Ordnungsamt lautet die Antwort: Nein. „Bis jetzt haben wir deswegen noch kein Bußgeld erteilen müssen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Markus Haag. Allerdings räumt Haag auch ein, dass die „Corona-Streife“ nicht immer und überall vor Ort sein kann. Auch die Geschäftsbetreiber stünden in der Verantwortung. Bei diesen haben wir nun nachgefragt.
Situation in den großen Geschäften
„Es gibt Kunden, die zu diesem Thema sehr gerne diskutieren und das ist dann schon ein bisschen anstrengend“, sagt Katharina Kaiser, Marktleiterin des XL-Schmidts Markt. Ihre Erfahrung zeigt aber auch: Die große Mehrheit hält sich an die Vorschriften – sowohl im XL-Markt, als auch in der Filiale in der Lohgerbe. „In der Lohgerbe kommen die Jugendlichen, die sich unangemessen verhalten, erschwerend hinzu. Aber diese Problematik war schon vor Corona da“, unterstreicht Kaiser.

Speziell in Bezug auf das Einhalten der Hygiene-Vorschriften habe sich mittlerweile eine gewisse Routine eingestellt: „Die meisten haben sich daran gewöhnt, Kunden genauso wie Mitarbeiter. Anfangs hatten wir extra Personal dafür, jetzt haben die Beschäftigten im Eingangsbereich ein Auge darauf und das funktioniert ganz gut.“
Sind die Angestellten wachsam, trägt auch jeder Kunde eine Maske – diesem Statement schließt sich auch Felix Weiß, Mitarbeiter bei expert Villringer, an. „Und wer sie ohne Attest wirklich gar nicht anziehen will, muss den Laden verlassen“, so Weiß. Zwar gebe es definitiv Fälle von militanten Maskenverweigerern. Aber sie würden eine Minderheit der Kundschaft des Elektrofachmarkts ausmachen. „Die Meisten vergessen das Aufziehen ihrer Maske tatsächlich nur.“
Diese Bußgelder drohen
Im direkt benachbarten Rewe-Markt ist die Situation noch friedlicher, wie Susanne Amann, Pressesprecherin von Rewe-Südwest, auf Anfrage unserer Zeitung berichtet: „In der Bad Säckinger Filiale gibt es keine Probleme diesbezüglich. Unsere Kunden halten die Corona-bedingten Maßnahmen ein.“ Es sind also vereinzelte Quertreiber, die insbesondere in den großen Einkaufszentren in Bad Säckingen für Unruhe sorgen.
Situation in den kleinen Geschäften
Kaum Beschwerden gibt es dagegen in den kleineren Geschäften, wie unsere Recherche zeigt. „Krasse Fälle hatten wir eher weniger, im Großen und Ganzen halten sich die Leute an die Vorschrift“, sagt Stefan Riedl vom Radsport Geschäft Riedl-Leirer. Auch Erwin Huber, Geschäftsführer von H.O. Franz Bürotechnik, zieht nach zwei Monaten Maskenpflicht ein positives Resümee: „Manchmal vergessen Kunden ihre Maske, dann schicken wir sie wieder raus. Aber Probleme hatten wir bislang keine.“
Erfahrungen aus dem öffentlichen Nahverkehr
Ebenso gut sind die Erfahrungen des Busunternehmens Zimmermann, dessen Fahrer teilweise auch in Linienbussen eingesetzt werden. „Wir können gar nicht schimpfen. Die Fahrgäste verhalten sich vorbildlich und steigen mit Maske ein und aus“, berichtet Geschäftsführer Thomas Zimmermann.
Kontrolle
Wie wird die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrolliert? Zum einen sind die Geschäftsbetreibenden und ihre Mitarbeiter dazu angehalten, ihre Kunden auf die Einhaltung der Regelungen hinzuweisen. Wer sich nicht daran hält, darf aus den Geschäftsräumen verwiesen werden. Zum anderen werden Verstöße gegen die Corona-Vorschriften vom Ordnungsamt und der Polizei geahndet. Die Stadt Bad Säckingen hat eigens eine dreiköpfige „Corona-Streife“ aufgestellt, die hauptsächlich an den Wochenenden und an Werktagen nach 17 Uhr unterwegs ist – zusätzlich zur „Stammmannschaft“ des Ordnungsamtes.

„Ich war zum Teil selbst bei den Kontrollen dabei und im Regelfall zeigen sich die Menschen einsichtig“, erklärt Ordnungsamtsleiter Markus Haag. Daher sei es bislang auch bei Verwarnungen geblieben. „Es derzeit laufen aber Ermittlungen, die mit einem Bußgeld enden können“, so Haag und bezieht sich dabei auf Geschäftsbetreiber. Verfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gebe es bislang keine.
Hier habe Haag ähnliche Erfahrungen gemacht, wie die Bad Säckinger Händler: Personen, die sich vehement weigern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, seien Einzelfälle. Geahndete Verstöße gegen Corona-bedingte Regelungen habe es insbesondere im März und im April, also zur Zeit des totalen Lockdowns, gegeben. „Da gab es viele Vorfälle, bei denen auch die Polizei im Einsatz war“, weiß Haag.