Wegen mehrerer Delikte wurde ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen zu einer Haftstrafe von insgesamt 13 Monaten verurteilt. Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung, Diebstahl – das alles wurde dem einschlägig vorbestraften Angeklagten vor Gericht zu Last gelegt.
Der Angeklagte räumt sein Fehlverhalten ein
Im vergangenen Frühjahr soll er sich trotz Hausverbot mehrfach in der städtischen Notunterkunft aufgehalten haben. Ein Polizist habe versucht ihn in seinem Streifenwagen mitzunehmen, wogegen sich der Angeklagte gewaltsam unter anderem mittels eines versuchten Kopfstoßes gewehrt haben soll. Darüber hinaus habe er zwei Mal Lebensmittel geklaut und in einem Fall ein Klappmesser mit sich geführt.
Der Angeklagte stritt die Beschuldigungen nicht ab. „Ich räume das Fehlverhalten umfassend ein. Es tut mir leid“, erklärte er gegenüber Amtsrichter Meents.
„Er befindet sich in einem Teufelskreis“
Drei Haftstrafen und etliche Geldstrafen hatte der Angeklagte im Verlauf der letzten acht Jahre erhalten. Von Körperverletzung über Sachbeschädigung bis hin zum Handel mit Betäubungsmitteln hatte sich der 32-Jährige einiges zu schulden kommen lassen. Mehrere frühere Anklagen wiesen außerdem große Ähnlichkeiten zu den aktuellen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft auf.
„Der junge Mann befindet sich in einem Teufelskreis“, stimmten Staatsanwalt, Richter und Verteidiger Patrick Steiger überein. Seitdem er 2016 nach Deutschland gekommen war, habe er es nicht geschafft, sich eine Perspektive zu erarbeiten. Fehlende Wohnung, fehlende Ausbildung und fehlende Sprachkenntnisse haben dem Angeklagten laut Verteidiger eine erfolgreiche Integration verbaut. Stattdessen sei er in die Kriminalität abgerutscht.
Der Angeklagte muss für 13 Monate ins Gefängnis
Eine Abschiebung des Angeklagten in sein Heimatland sei vor einiger Zeit gescheitert. „Wann handelt der Staat endlich in seinem Interesse?“, fragte Verteidiger Steiger und ergänzte: „Es ist eine Katastrophe!“
13 Monate ohne Bewährung lautete das Urteil von Amtsrichter Meents. „Das Gericht urteilt nicht über die Migrationspolitik der Bundesregierung, sondern über die Taten des Angeklagten“, so Meents in seiner Begründung.