Die Frist für Stellungnahmen bezüglich der Ausweisung eines Abbaugebietes im Tiefensteiner Steinbruch endet am Freitag, 6. November. Deshalb trafen sich nun Bürger der Ortschaft Niederwihl mit den Gemeinderäten Andrea Schrieder (CDU) und Johannes Herrmann (Grüne) zu einer Besichtigung. „Es ist erschreckend, wie nahe, ohne trennenden Waldstreifen, das neu geplante Abbaugebiet an Tiefenstein und Niederwihl heranrückt“, erklärte Franz Maise als Bürgervertreter. Und: „Der bestehende Rundweg fällt weg, weiterer gesunder Buchenwald wird abgeholzt.“
Nachdem der Regionalverband Hochrhein-Bodensee am 19. Oktober die zweite Fassung des Teilregionalplans „Oberflächennahe Rohstoffe mit einer Erweiterung der Abbaufläche“ im Gemeinderat vorgestellt hat, äußerten Räte und Besucher Bedenken. Es ging darum, dass das Abbaugebiet näher nach Tiefenstein und Niederwihl gerückt würde und die Bevölkerung der Ortschaften verstärkt die Auswirkungen des Abbaus zu tragen hätte. Die sie, so Franz Maise, jetzt schon hat. „Wir haben auch so über Jahre mit den Sprengungen im bereits genehmigten Abbaugebiet Beeinträchtigen an Gesundheit und Gebäuden“, sagte er. Seine Forderung: „Jede Erweiterung in Richtung der Dörfer Niederwihl und Tiefenstein ist abzulehnen. Das geplante Abbaugebiet soll komplett gestrichen werden.“
Die Firma Weber, zu der Tiefensteiner Granitwerke in Tiefenstein gehört, habe genügend eingetragene Abbaugebiete weiter nördlich im Albtal, so Maises Begründung. Die Crux, so brachte es Gemeinderat Johannes Herrmann auf den Punkt, sei jedoch: „Wenn ein potenzieller Antragsteller keine Regionalplanung hat, kann er machen, was er will.“ Deshalb befinde er sich im Zwiespalt, sagte Herrmann.
Darauf weist auch Karl Heinz Hoffmann, Direktor des Regionalverbands, auf Anfrage dieser Zeitung hin. Der Regionalplan setze dem Abbau Grenzen, sagt Hoffmann. Falls jedoch kein Abbaugebiet ausgewiesen würde, könnte der Betreiber des Steinbruchs Einzelanträge ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stellen und darauf hoffen, dass ihm die immissionschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird.
Bezüglich des Abstandserlasses von 300 Metern für Steinbrüche, in denen Sprengstoffe verwendet werden – er beruht auf einem Erlass des Bundeslandes Nordrhein Westfalen – in den Niederwihl nicht fällt, im Gegensatz zu Tiefenstein, teilt der Regionalverband mit: „Bei den innerhalb des 300-Meter-Radius um das Abbaugebiet liegenden Siedlungsflächen handelt es sich um gewerbliche Flächen, für die, was Lärm betrifft, noch höhere Immissionsrichtwerte gelten.“
Vor diesem Hintergrund bestehe keine Veranlassung zur Reduzierung des potenziellen Abbaugebietes. Aber: „Im Zuge eines späteren Genehmigungsverfahrens wird durch eine Immissionsberechnung nachzuweisen sein, dass für die verschiedenen Siedlungsflächen im Umfeld des konkreten Abbauvorhabens die Immissionsrichtwerte durch entsprechende Schutzmaßnahmen, Anforderungen an das Abbauverfahren, das Sprengregime sowie Betriebszeiten eingehalten werden.“
Dabei „sind alle betriebsrelevanten Schallquellen zu berücksichtigen“, so der Regionalverband. Franz Maise hat in punkto Sprengungen nur negative Erfahrungen gemacht. An seinem Wohnhaus „gibt es keine Wand mehr, die keinen Riss hat“, sagt er.