Görwihl Von den ursprünglich drei Vorranggebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Görwihl bleiben zwei übrig. Eine Fläche, die ehemalige Erddeponie bei Niederwihl im Süden der Gemeinde Görwihl, wurde im zweiten Planentwurf für die Flächenkulisse „Freiflächen-Photovoltaik“ des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee entfernt. In der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag begründete Bürgermeister Mike Biehler diesen Schritt mit dem Hinweis des Regierungspräsidiums Freiburg, dass die von der Gemeinde zuerst ausgewiesene Fläche sich größtenteils mit FFH-Mähwiesen und geschützten Biotopen überlagert. „Die Erddeponie ist komplett umringt von Biotopen“, brachte es Biehler auf den Punkt. Damit die Fläche als Vorranggebiet hätte ausgewiesen werden können, wäre eine Vorprüfung im Rahmen eines Flächennutzungsplanverfahrens nötig gewesen. Diese liege jedoch nicht vor, so Biehler, weshalb die Fläche zurückgestellt wurde.
Geblieben sind zwei Flächen: eine südlich von Strittmatt und eine nördlich der Erddeponie von Niederwihl. Sie werden momentan landwirtschaftlich genutzt, weshalb Gemeinderat Johannes Herrmann (Grüne) mahnte: „Wir müssen bei den landwirtschaftlichen Flächen aufpassen, dass sie nicht verloren gehen.“ Bürgermeister Mike Biehler wies darauf hin, dass die Vorranggebiete im Regionalplan der Flächensicherung dienen. Der Gemeinderat hat weiterhin die Steuerungsmöglichkeit, an welchen Standorten und in welchem Umfang Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen sollen oder nicht.
Zum ersten Planentwurf fand im Herbst 2024 eine Anhörung statt, diese ist nun ausgewertet und in den Planentwurf eingearbeitet. Zu diesem zweiten Anhörungsentwurf können wieder Stellungnahmen eingereicht werden. Die Planung dient der Umsetzung des landesrechtlichen Flächenziels, wonach 0,5 Prozent der Fläche durch den Regionalplan für Freiflächen-Photovoltaik gesichert werden sollen. Der Gemeinderat fasste keinen Beschluss, sondern nahm von der Vorlage Kenntnis.
Das führte Gemeinderat Björn Winkler (CDU) zur Frage, ob dieses Verfahren auch bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen praktiziert würde. Bürgermeister Biehler wies darauf hin, dass der zweite Planentwurf Teilfortschreibung Windenergie ab nächster Woche öffentlich wird. Woraufhin erneut Stellungnahmen möglich werden. Bis Ende 2025 soll die Teilfortschreibung in Kraft treten, „danach haben wir keine Lenkungsmöglichkeiten mehr“, erklärte Biehler. Er berichtete dazu, dass sich das Vorranggebiet am Hoheneck „erheblich reduziert“ habe.