Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Waldkindergartens unter Einbeziehung der Adlerhütte hat der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung beschlossen. Bislang gehörte das zur Debatte stehende Areal zum Bereich des Bebauungsplanes „Häusern“, dessen Festsetzungen das geplante Vorhaben nicht zulassen würden.
Eine Vorabklärung mit dem Landratsamt Waldshut hatte ergeben, dass die Nutzung der Adlerhütte einschließlich Außenanlagen und Zufahrt als Waldkindergarten im Außenbereich genehmigungsfähig wäre. Daher hatte man sich entschieden, das Gelände aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen, mit der Folge, dass dieses als Außenbereich anzusehen ist, erläuterte Bürgermeister Thomas Kaiser. Die entsprechende Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Häusern“ wurde nun als Satzung beschlossen. In einer früheren Sitzung des Gemeinderats hatte Bürgermeister Thomas Kaiser die Einrichtung eines Waldkindergartens unter anderem damit begründet, dass die Kinderzahlen positiv seien und die Kinderbetreuung für junge Familien wichtig sei.
Der Gemeinderat machte in seiner Sitzung des Weiteren den Weg frei für ein größeres Bauprojekt. Um das Projekt zu ermöglichen, wurde der über das Baugrundstück im Blasiwaldweg verlaufende Moosbach verlegt. Entstehen sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils acht Wohneinheiten und einer Tiefgarage, weitere Stellplätze soll es an der Straße geben. Nachdem der Bauherr sein Vorhaben, das zunächst das Baufenster überschritten hatte, nun entsprechend angepasst hat, sah der Rat keine Hinderungsgründe für die Erteilung des Einvernehmens.