Auf dem Gießbacher Kopf in Häusern dürfen zwei Windkraftanlagen errichtet werden. Das Vorhaben der EnBW Windkraftprojekte GmbH hat das Landratsamt Waldshut am Dienstag die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Nach rund vier Jahren ist das Genehmigungsverfahren nun abgeschlossen worden, über Windkraft diskutiert wird in der Gemeinde seit zehn Jahren.
Bürgermeister erleichtert
„Ich bin erleichtert, dass das jetzt abgeschlossen ist“, sagte Bürgermeister Thomas Kaiser. Die Behörde habe alles grundlegend und sehr genau geprüft. Über viele Jahre habe es keinen Gegenwind gegeben, erinnert sich Kaiser, an Besichtigungen sei das Interesse und die Aufgeschlossenheit sogar groß gewesen. Erst am Schluss, als das formale Genehmigungsverfahren anstand, habe sich Widerstand formiert.
Er und der Gemeinderat hätten immer mehrheitlich hinter dem Vorhaben gestanden, sagt Kaiser, und auch heute sei das noch so. Grundstücke besitzt die Kommune auf der vorgesehenen Fläche keine. Aber Häusern werde Einnahmen in Höhe von 30.000 bis 40.000 Euro aus Wege- und Leitungsrechten haben. Das Geld, so die Meinung in Verwaltung und Gemeinderat, sollte auch möglichst wieder dem Wald zu Gute kommen. So könnte die Gemeinde beispielsweise Flächenaufforstungen oder auch den Kauf von Waldflächen finanzieren.
Energetisch sinnvoll
Der Gießbacher Kopf gehört laut Mitteilung des Landratsamtes Waldshut zu den wenigen Standorten im Landkreis „an denen aufgrund der gegebenen Windhöffigkeit eine energetisch sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung der Windenergie überhaupt möglich ist“. Der Standort weise eine vergleichsweise hohe Windhöffigkeit auf, „so dass für den gesamten Windpark Häusern ein Jahresenergieertrag von rund 21,7 GWh/a (Gigawattstunden pro Jahr) zu erwarten ist“.
Gebaut werden sollen zwei Anlagen des Typs Vestas V126 mit einer Nennleistung von je 3,3 Megawatt erteilt worden, teilte das Landratsamt mit. Sie sollen eine Nabenhöhe von je 149 Meter und einem Rotordurchmesser von 126 Meter haben und eine jeweils eine Gesamthöhe von 212 Meter aufweisen.
Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Häusern, das laut Mitteilung der Genehmigungsbehörde die Erhaltung einer abwechslungsreichen mit Steinriegeln durchzogenen Waldkuppenlandschaft zum Ziel hat. Am Montag sei eine Änderungsverordnung zum LSG erlassen worden, damit wird auf dem Gießbacher Kopf eine Zone für die Windenergienutzung ausgewiesen.
„Dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung und dem Beitrag, den diese zum Klimaschutz leisten kann, kommt hohes Gewicht zu. Dieser Belang liegt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, etwa im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, im besonderen öffentlichen Interesse. Das Landschaftsbild im LSG Häusern ist nicht durch eine herausragende Vielfalt, Eigenart und Schönheit geprägt, dass es einem ‚Postkartenmotiv‘, einer besonders hervorgehobenen Landmarke oder gar einem ‚Kleinod‘ entspräche“, schreibt das Landratsamt am Dienstag.
Ein besonderes Alleinstellungsmerkmal, „wodurch sich dieser gegenüber anderen Bereichen des Schwarzwaldes sowohl in der näheren als auch der weiteren Umgebung erheblich hervorheben würde, ist nicht ersichtlich“. Nachbargemeinden, Privatpersonen, Vereine und eine Bürgerinitiative hätten vielen Einwände gegen die geplanten Anlagen erhoben. Mehrere Kommunen befürchteten laut Landratsamt im Falle der Genehmigung einen Präzedenzfall, „der zu einer weitreichenden Verunstaltung der gesamten Region durch zahlreiche weitere Windkraftanlagen im Hochschwarzwald und zu negativen Auswirkungen auf den Tourismus führen könne“. Die Behörde sieht keine Gefahr, dem Gießbacher Kopf komme für „das Landschaftsbild des Hochschwarzwaldes keine Präzedenzwirkung zu, die Errichtung und der Betrieb der beiden Anlagen führt, wie die Landschaftsbildanalysen im Nah- und Fernbereich zeigen, zu keiner weitreichenden Vorbelastung“.
Verweis auf Tourismusentwicklung
In Bereichen, „die sich durch eine wegen ihrer Schönheit und Funktion herausragende Umgebung auszeichnen,“ werde die Abwägung „immer noch zu gunsten des Landschaftsbildes“ ausfallen. Das Landratsamt verweist auch auf die Tourismusentwicklung in der Gemeinde St. Peter (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald), auf deren Gemarkung „sechs Windkraftanlagen in exponierter Lage und darüber hinaus auf den benachbarten Gemarkungen in unmittelbarer Sichtweite weitere sechs Anlagen errichtet wurden“. Einbußen in der Tourismusbranche seien dort nicht nachweisbar.
Mit Klagen zu rechnen
80 Seiten umfasse die sogenannte gebundene Entscheidung. „Nachdem keine Gesichtspunkte gegen die Genehmigungsfähigkeit der beiden Anlagen sprachen, war die Genehmigung zu erteilen“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Er sei sich dessen bewusst, „dass unsere heutige Entscheidung zu Unruhe in der Raumschaft führen wird“, wird Jörg Gantzer (Erster Landesbeamter) zitiert, der „ Rechtsrahmen ließ aber keine andere Entscheidung zu“. Da mit „Widersprüchen und Klagen gegen die Entscheidung des Landratsamtes Waldshut zu rechnen ist“, sei auf Antrag der EnBW Windkraftprojekte GmbH „die sofortige Vollziehung der Genehmigung im überwiegenden privaten und im öffentlichen Interesse angeordnet“ worden.