Die Gemeinde Herrischried hat heute unter anderem im Staatsanzeiger und in unserer Zeitung die Stelle des Bürgermeisters neu ausgeschrieben. Bewerbungen können ab Samstag, 8. Februar, 0 Uhr, bis Montag, 30. März, 18 Uhr, schriftlich beim Wahlausschuss eingereicht werden. Der amtierende Bürgermeister Christof Berger hat schon vor längerer Zeit erklärt, nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Die Wahl selbst ist auf Sonntag, 26. April, terminiert.
Mit Spannung wird in der Gemeinde gewartet, ob sich Christian Dröse bewirbt. Schon bei der Bürgermeisterwahl 2012 hatte mancher darüber spekuliert, dass der langjährige Feuerwehrkommandant seinen Hut in den Ring werfen könnte – was dieser damals nicht tat. Dröse, der diese Woche seinen 41. Geburtstag feierte, führt seit 15 Jahren die Feuerwehr, gehört seit 2005 dem Herrischrieder Gemeinderat an und steht seit dem vergangenen Jahr auch an der Spitze des CDU-Ortsverbands. Bei der Gemeinderatswahl im Mai 2019 hatte er nach Ulrich Gottschalk (Grüne), Ingrid Grieshaber (FW), und Dirk Bürklin (Grüne) die vierthöchste Einzelstimmenzahl erzielt.
Bis Montag, 30. März, 18 Uhr, können Bewerber ihre Kandidatur einreichen. Wählbar sind im Grundsatz alle Bürger Deutschlands und der EU, die am Wahltag bereits das 25. aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben, und die für die im Grundgesetz garantierte freiheitlich-demokratische Ordnung eintreten. Der Eingang der Unterlagen entscheidet über die Platzierung auf dem Stimmzettel. Ein Mitglied der Gemeindeverwaltung kontrolliert am heutigen Freitag um Mitternacht den Rathausbriefkasten. Dort bereits eingereichte Bewerbungen wären ungültig, weil vor Beginn der Frist abgegeben. Bei Öffnung des Rathauses kommenden Montag um 8.30 Uhr wird der Briefkasten erneut kontrolliert. Sollten dann mehrere Bewerbung eingegangen sein, entscheidet das Los über die Platzierung auf dem Stimmzettel.
Über weitere Fragen, etwa die Prozedur bei der offiziellen Kandidatenvorstellung am Donnerstag, 16. April, in der Rotmooshalle oder die Zurverfügungstellung von öffentlichen Gebäuden für den Wahlkampf entscheidet der Gemeinderat, wenn das Feld der Bewerber feststeht.