Im Frühjahr und Frühsommer gibt es wieder viel Katzennachwuchs der wilden, frei lebenden Katzen. In Scheunen und Schöpfen, in verlassenen Gebäuden, in Heu- oder Strohlagern, unter Sträuchern oder auch Holzstapeln, überall in der freien Natur, an halbwegs geschützten Orten, kommt ihr Nachwuchs auf die Welt.
Sie fristen ein elendes Dasein, sind zumeist krank, halb verhungert, von Parasiten befallen. 20 Prozent eines Wurfes, so die Meinung von Experten, werden nicht einmal vier Monate alt. Im Frühling herrscht in den Tierheimen Hochkonjunktur, diese Tierasyle platzen aus allen Nähten, die Zahl der Fundkatzen überfordert die Ressourcen der organisierten Tierschützer.
Eine Möglichkeit, das Katzenelend langfristig zu reduzieren, sehen nunmehr viele Gemeinden mit dem Erlass einer Katzenverordnung. Sie verpflichtet alle Katzenhalter, ihre Freigängerkatze zu kastrieren oder sterilisieren, um die Population in freier Wildbahn einzudämmen. Außerdem muss das Tier mit einem Chip versehen sein, anhand dessen die Daten (Kastration, Eigentümer) festgestellt werden können. In Klettgau gilt die Katzenverordnung seit dem 1. Januar 2025. Die Gemeindeverwaltung beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
Warum braucht es eine kommunale Katzenverordnung?
„Wichtig für die Gemeinde ist, dass die Verwaltung eine Handhabe hat, falls Freigänger-Katzen aufgegriffen werden, diese kastriert beziehungsweise sterilisiert werden können“, heißt es auf Nachfrage aus der Verwaltung. Durch die Kennzeichnungs- und Registrierpflicht werde es für das Fundamt einfach, den Katzenhalter zu ermitteln. Somit können vermisste Tiere ihrem Eigentümer wieder zurückgeführt werden und das spare der Gemeinde wiederum Kosten.
Was also tun, wenn man Kätzchen in freier Wildbahn findet, die offensichtlich leiden?
„So traurig es ist, es wird unmöglich sein, allen Jungtieren zu helfen. Diese frei lebenden Jungtiere haben keinen Eigentümer und die Gemeinde hat nicht genügend Pflegestellen“, erläutert die Verwaltung. Jungtiere lassen sich mit viel Geduld gut an ein neues Heim gewöhnen. „Wir würden uns freuen, wenn es die Bereitschaft gibt, ein Jungtier unter normalen Bedingungen (Tierhaltungs-, Kastration- und Kennzeichnungskosten) bei sich aufzunehmen“, sagt Antje Bauer, zuständig für das Fundbüro. Das größere Problem bestehe laut Verwaltung darin, dass verwilderte Katzen nicht mehr richtig domestiziert werden können und meist scheu und wild bleiben. Sie finden meist in Freiheit ein besseres Leben als, wenn sie dauerhaft in einem Tierheim verbleiben. Daher sei es aus Sicht der Verwaltung umso wichtiger, dass alle männlichen sowie auch weibliche Freigängerkatzen kastriert beziehungsweise sterilisiert sind, um nicht noch mehr Jungtiere zu produzieren.
Das Tierheim Steinatal nimmt keine Fundkatzen aus Klettgau auf. Warum?
Bisher wurden die Kosten für Unterbringung und Tierarztkosten im Tierheim für Klettgauer Fundtiere von der Gemeinde übernommen. Wurden die Jungtiere vom Tierheim aus weitervermittelt, hat der neue Eigentümer die künftigen Kosten zu übernehmen, auch die Kastrations- oder Sterilisationskosten. Durch die Kennzeichnungspflicht trage laut Verwaltung nicht mehr die Allgemeinheit die Behandlungskosten, sondern die jeweiligen Tierhalter.
Das Tierheim Steinatal nimmt laut Aussage der Verwaltung derzeit keine Fundtiere aus der Gemeinde Klettgau auf. Die Gemeinde und der Tierschutzverein befinden sich aktuell noch in Verhandlungen über die Höhe des Pauschalvertrags, bestätigt auch das Tierheim auf Anfrage.
Was sollen Bürger tun, wenn sie einen Streuner finden?
Wer einen Streuner einfängt, muss dies beim Fundamt der Gemeinde melden. Die Finder müssen ein Bild der Katze übermitteln und mitteilen, bei welchem Tierarzt die Kastration/Sterilisation vorgenommen werden soll. „Wichtig ist dabei, dass der Tierarzt feststellt, dass es sich bei der Katze um ein herumstreunendes Tier handelt. Nur einfach zum Tierarzt gehen und die Katze kastrieren lassen – geht nicht“, macht die Verwaltung aufmerksam. Wenn der Finder das Tier nicht behalten kann oder sich keine Pflegestelle findet, wird es nach der Kastration an der Fundstelle wieder ausgesetzt. Sie führen aus Sicht der Verwaltung dort ein besseres Leben, als wenn sie dauerhaft in einem Tierheim untergebracht sind.
Wenn ich die Fundkatze zum Tierarzt bringe, übernimmt folglich die Gemeinde die Kastrationskosten?
Ja. Allerdings müssen laut Verwaltung folgende Kriterien erfüllt werden: Es muss sich um eine wildlebende Katze handeln und der Finder muss dies beim Fundamt gemeldet haben. Ist das der Fall, rechnet der Tierarzt direkt mit der Gemeinde ab und diese übernimmt die Kastration/Sterilisation und die Kennzeichnung per Chip vollumfänglich.