Er gehört zu den gefährlichsten Schädlingen für die heimische Pflanzenwelt und ist eine Bedrohung für Zier- und Nutzpflanzen – der eigentlich im asiatischen Raum und in Russland beheimatete Japankäfer. In den vergangenen Wochen wurden bereits dutzende von Exemplaren dieses extrem schädlichen Insekts in Insektenfallen unter anderem auf den Sportanlagen St. Jakob und Rankhof in Basel festgestellt. Trotz Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings breitet er sich im Raum Basel jedoch weiter aus, nun reicht die Befallszone bis ans Hörnle im deutschen Grenzach-Wyhlen.
Wo befinden sich die Schutzzonen?
Die bereits seit dem 16. Juli 2024 für Bereiche der Stadt Weil am Rhein und der Gemeinde Grenzach-Wyhlen geltenden Schutzzonen werden darum laut Pressemitteilung des Landratsamtes vom 23. Juli ausgeweitet. Eine neue Allgemeinverfügung gilt ab dem 24. Juli. Die darin definierten Befalls- und Pufferzonen umfassen „Grenzach-Wyhlen mit Rührberg, Weil am Rhein mit Haltingen, die Lörracher Ortsteile Salzert, Stetten und Tüllingen sowie die Gemeinde Inzlingen.“

Was gilt in der Pufferzone?
Grundsätzlich darf laut Verfügung aus den Befalls- und Pufferzonen ausschließlich gehäckseltes Pflanzenmaterial heraustransportiert werden.
Konkret bedeutet dies für die Pufferzonen,...
- dass Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste bis zum 30. September nicht aus den Pufferzonen herausgebracht werden dürfen, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine maximale Größe von fünf Zentimetern kleingehäckselt.
- dass es in den Pufferzonen Sammelstellen gibt, über die das genannte Material auch ungehäckselt entsorgt werden kann. Diese Sammelstellen sind in Weil am Rhein und Haltingen: die Grüngutabfallannahme Haltingen, Haltinger Straße; in Lörrach die Grüngutabfallannahme Salzert Gretherhof, Alte Rheinfelder Straße; in Grenzach-Wyhlen ist die Einrichtung einer Grüngutabfallannahmestelle am Parkplatz Degussaweg im Gewerbegebiet Fallberg geplant.
- dass Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat die Zone nur verlassen oder in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn Auflagen erfüllt sind, die in der amtlichen Allgemeinverfügung näher erläutert sind. Insbesondere gehören hierzu Herkunftsnachweise für das Grüngut und Kontrollen auf dessen Befall.
- dass Bodenoberfläche bis zu 30 Zentimetern Tiefe aus der Pufferzone nicht herausgebracht werden darf. Ausnahmen sind nur auf einen Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamtes Lörrach hin möglich.
- dass hingegen Grünabfall mit Ästen oder Wurzeln bis zu einem Durchmesser von zwei Zentimetern Durchmesser auch weiter Mittels der Biotonne entsorgt werden kann, da dieser Abfall direkt im Sammelfahrzeug gepresst wird.
- Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, verpflichtet sind, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Landratsamt melden. Auch Symptome, die auf diesen Schädling hinweisen, müssen dem Pflanzenschutzdienst des Fachbereiches Landwirtschaft & Naturschutz beim Landratsamtes Lörrach gemeldet werden.
Für die Befallszonen gilt nun, ...
- dass Pflanzen mit Wurzeln die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen dürfen – zum Beispiel mit dem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind.
- dass Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder zu Erdarbeiten in einer Befallszone eingesetzt wurden, vor dem Verlassen dieser Zone gereinigt werden müssen, um eine Ausbreitung durch die Verschleppung von Erde zu verhindern.
- dass dort bis zum 30. September die Bewässerung von Rasen und Grünflächen verboten ist.
- Ernteprodukte wie Obst und Gemüse vor dem Verlassen der Befallszone auf einen Befall kontrolliert werden müssen und vor einem nachträglichen Befall zu schützen sind.
Gegenwärtig wird eine Lösung für den Abtransport von Pflanzenmaterial aus den Befallszonen erarbeitet – die Betroffenen sind gebeten, das Pflanzenmaterial zunächst vor Ort zu lagern.
Zwar wurden im Bereich des Landkreises Lörrach bislang keine weiteren Japankäfer gefunden, doch ist die Mithilfe der Bevölkerung laut Landratsamt von sehr hoher Bedeutung: „Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren.“
Landkreis Waldshut bereitet sich vor
Zur Bekämpfung des Japankäfers laufen auch beim Landratsamt Waldshut die Vorbereitungen. „2023 wurde ein männlicher Käfer in Weil am Rhein und zwei in Freiburg gefangen – es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis er auch bei uns auftaucht“, so Julia Fohmann-Gerber vom Landratsamt Waldshut.
Gegenwärtig betreibe der Landreis ein intensives Monitoring des Japankäfers, darüber hinaus seien auch zwei Insektenfallen aufgestellt worden.

Sollte der Japankäfer im Landkreis Waldshut auftreten, könne es verboten werden, Grünabfälle aus befallenen Gebieten auf entsprechenden Anlagen zu entsorgen, um eine Verbreitung des Käfers zu vermeiden. „Eine weitere Maßnahme wäre es, Pflanzen und Erde abzudecken, um die Eiablage zu verhindern“, so Fohmann-Gerber weiter.
Ausbreitung des Japankäfers hätte schwere Folgen
Das tatsächliche Gefahrenpotenzial des Käfers Popillia japonica-Newmann geht weit über den Befall von Rasenflächen hinaus, so Fohmann-Gerber: „Die Käfer ernähren sich von Blättern, Blüten und Früchten zahlreicher Pflanzenarten. Bei den Kulturpflanzen sind es zum Beispiel Apfel, Steinobst, Weinreben, Mais, Soja- und Gartenbohne. Aber auch Erdbeeren, Brombeeren, Spargel und Rhabarber.“ Insgesamt stehen rund 300 Pflanzen auf dem Speiseplan des Japankäfers.