Die Radfahrausbildung in den vierten Klassen der Grundschule ist seit vielen Jahrzehnten Standard. Während der theoretische Teil, wie etwa Verkehrsregeln, von den Lehrern im Rahmen des Sachunterrichts vermittelt wird, fand bisher der praktische Teil in vier Doppelstunden in verkehrsberuhigten Straßen rund um die Schulen statt. Allerdings gilt das nur noch bis zum 1. September dieses Jahres. Dann müssen mindestens zwei Einheiten im sogenannten Schonraum – einem Verkehrsübungsplatz – stattfinden. Das schreibt die Verordnung für die Radfahrausbildung vor, die vom Kultus- und Innenministerium erstellt wurde.
Aktuell ist der Landkreis Waldshut der einzige in Baden Württemberg, der bisher keinen fertigen Verkehrsübungsplatz hat. Geplant ist allerdings ein mobiler Schulungsplatz in Wallbach und ein stationärer Schulungsplatz in Wutöschingen – Kosten: rund 1,3 Millionen Euro. Einige Eltern, die von der aktuellen Problematik betroffen sind, halten den vom Innen- und Kultusministerium geforderten Verkehrsübungsplatz für übertrieben, nicht nur im Hinblick auf die Kosten.
Weiter hat sich Bonndorf entschieden, selbst einen mobilen Schulungsplatz zu bauen. Lange sah es so aus, dass dies der einzige Platz sein wird, der sicher zum Beginn des neuen Schuljahres fertig sein wird. Ein erhoffter Zuschuss für den Bau des Verkehrsübungsplatzes in Wutöschingen wurde abgelehnt, die Finanzierung des mobilen Übungsplatzes hing lange am seidenen Faden. Erst am Mittwoch konnte Michaela Jehle, Vorsitzende der Kreisverkehrswacht vermelden: "Die Finanzierung des Platzes in Wallbach steht."
Um die Radfahrausbildung nahtlos weiter ermöglichen zu können, hat die Kreisverkehrswacht das Projekt Übungsplätze in die Hand genommen. Denn wer für den Bau des Platzes zuständig ist, ist nicht klar geregelt. Das Landratsamt weist eine zwingende Zuständigkeit von sich. Ein Sprecher des Innenministeriums verweist darauf, dass die Polizei schon den praktischen Teil des Verkehrsunterrichtes übernehme. Das Kultusministerium als oberste Behörde der Schulen ist für den theoretischen Teil des Verkehrsunterrichtes zuständig. Laut eines Sprechers des Kultusministeriums seien die Schulträger – also die Kommunen – für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen zuständig.
War es bisher relativ einfach und zeitlich im Rahmen, die Kinder im direkten Umfeld der Schule zu unterrichten, muss zukünftig, je nach Anfahrtsweg zu den geplanten Verkehrsübungsplätzen, schon mal ein ganzer Schultag einkalkuliert werden. So sind es zum Beispiel von der Grundschule in Küssaberg bis nach Bonndorf gut 30 Kilometer. Der Schulträger muss den Transport organisieren und auch bezahlen.
Schon 2001 änderte das Innenministerium die Verwaltungsvorschrift zur Radfahrausbildung. Dann stand fest, dass die zwei ersten Unterrichtseinheiten im Schonbereich stattfinden sollen. Als 2017 eine weitere Überarbeitung kam, sollte eigentlich mit sofortiger Wirkung die Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum untersagt werden, entschied dann aber doch, eine letzte Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Für die Entscheidung, soviel Wert auf einen Verkehrsübungsplatz zu legen, gibt es auch einige Gründe: „Immer mehr Kinder können bis zum Beginn der Radfahrausbildung gar nicht oder nur unsicher Radfahren“, sagt Michaela Jehle. Wenn dann noch die Faktoren hinzukommen, die Verkehrsschilder und Regeln beachten zu müssen, seien die Kinder schnell überfordert. Weiter gebe es mittlerweile an vielen Grundschulen Inklusionskinder, die allerdings nicht gleich im Realverkehr üben können. Und abschließend ist laut Jehle „einfach der ständig zunehmende Verkehr nicht zu unterschätzen“ – auch in verkehrsberuhigten Bereichen.
Frage nach Wutöschingen
Die Vorsitzende der Kreisverkehrswacht hat lange nach Lösungen und Möglichkeiten gesucht, den Kindern weiterhin eine Radfahrausbildung zu ermöglichen. Unklar ist weiterhin, was mit dem stationären Platz in Wutöschingen passiert. Immerhin: „Plätze, Wallbach und Bonndorf werden nach den Sommerferienn fertig sein", sagt Michaela Jehle.
Warum die Ausbildung für Eltern wichtig ist
So richtig bewusst war es Familie Schall aus Tiengen bis vor Kurzem noch gar nicht, dass ihre Tochter Anna (neun Jahre) vielleicht nicht, wie der große Bruder Moritz (zehn) den Fahrradführerschein im Rahmen des Schulunterrichts machen wird.
Innerhalb des Bekanntenkreises wurden Familie Schall auf das Thema angesprochen und begann sich daraufhin zu informieren. Tochter Anna kommt im Sommer in die vierte Klasse und ist somit im ersten betroffenen Jahrgang vom Wegfall der Ausnahmegenehmigung. Die Familie unternimmt viele Ausflüge mit dem Fahrrad. Hierbei haben die Eltern Silvia und Sascha Schall schon immer versucht, den Kindern etwas Achtsamkeit im Straßenverkehr mitzugeben. Rückblickend war es für Moritz eine gute Erfahrung, den Fahrradführerschein in der Schule zu machen, findet die Mutter. Und auch Moritz erinnert sich nur positiv an die Zeit. „Der praktische Teil zusammen mit meinen Freunden hat mir am meisten Spaß gemacht“, sagt er.
Und auch wenn ihm der theoretische Teil „nur so mittel“ gefallen hat, wie es sicher bei vielen Kindern der Fall ist, sind seine Eltern der Meinung „er ist durch den theoretischen Unterricht noch etwas besser vorbereitet“. Verkehrsschilder nimmt der heute Zehnjährige seit dem bewusst wahr und kann die Verkehrsregeln umsetzen. Mit der erfolgreichen Prüfung, gab es auch für Silvia und Sascha Schall neue Herausforderungen. „Es ist für uns Eltern eine Aufforderung, etwas mehr loszulassen“, finden sie. Wenn sich die Kinder gut vorbereitet fühlen, wollen sie das natürlich auch umsetzen.
Moritz darf seit dem die meisten Wege allein mit dem Fahrrad fahren. Seit er auf die weiterführende Schule geht, fährt er jeden Tag mit dem Fahrrad in die Schule und die Eltern haben dabei ein gutes Gefühl. Bei ihrer Tochter Anna soll das genauso werden. Die Vorgabe mit dem Schonbereich können sie „schon etwas“ nachvollziehen. Vor allem in Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr. Trotz 30er Zone in ihrem Wohngebiet ärgern sich die Eltern oft über rücksichtslose Autofahrer und wollen unter anderen auch deshalb noch nicht, dass ihre Tochter allein fährt.
Die Familie ist sich sicher, dass sie auch für ihre Tochter eine Lösung finden, sollte der praktische Unterricht wirklich wegfallen. „Wir Eltern können noch bewusster mit den Kindern Fahrrad fahren und da das eine oder andere auffangen“, haben sie sich bereits überlegt. Trotzdem wäre es schade um das Erlebnis, finden sie. Dass mitunter die Anfahrt zu einem Verkehrsübungsplatz zeitaufwändiger wäre, ist für die Familie in Ordnung. Sicherheit im Straßenverkehr geht ganz klar vor. Unabhängig vom praktischen Teil der Radfahrausbildung sehen sie den theoretischen Teil während des Schulunterrichtes. Das sollte auf jeden Fall beibehalten werden.