Vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen muss sich ein „Mitglied des Kreisverbands einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei“ wegen Freiheitsberaubung verantworten. Darüber informiert die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen in einer Mitteilung. Laut bestätigter Informationen, die dem SÜDKURIER vorliegen, handelt es sich bei der Beschuldigten um Andrea Zürcher, die Waldshuter AfD-Kreisrätin und Vorsitzende des AfD-Kreisverbands.

Was ist bekannt?

Die Staatsanwaltschaft geht näher auf die Anklage ein: „Ausgangspunkt soll der körperliche Angriff zweier gesondert verfolgter und weiterer unbekannter Personen auf einen Angehörigen der Beschuldigten gewesen sein“, heißt es in der Mitteilung. Bei dem Angriff habe sich auch der später Geschädigte vor Ort aufgehalten.

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Nachdem die Beschuldigte dem Angehörigen zu Hilfe geeilt und beide wieder an die gemeinsame Wohnanschrift zurückgekehrt seien, habe der Geschädigte wenig später das Gespräch mit dem Angehörigen gesucht, um klarzustellen, dass er mit dem Angriff nichts zu tun habe.

„Darauf habe die Beschuldigte den Geschädigten in die Wohnung gezogen, ihn nach dem Hervorholen einer Schreckschusswaffe dazu aufgefordert, die Namen der Angreifer zu nennen, und ihn über einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne rechtfertigenden Grund in ihrer Wohnung festgehalten“, so die Staatsanwaltschaft.

Amtsgericht bestätigt Identität der Angeklagten

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen bestätigt auf Anfrage des SÜDKURIER: „Richtig ist, dass gegen die genannte Person am 2. April ein Hauptverhandlungstermin stattfindet.“

Es gilt die Unschuldsvermutung.