Die Situation an der deutsch-schweizerischen Grenze hat sich im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, allem voran die Grenzschließungen, in den vergangenen Wochen massiv verändert und damit einschneidende Konsequenzen auf viele Lebensbereiche entfaltet. Was bislang als Selbstverständlichkeit galt, ist jetzt verboten oder nur unter besonderen Erschwernissen möglich. Auch im Rettungs- und Sicherheitswesen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten Strukturen und Kooperationen entwickelt, die grenzüberschreitende Dimensionen angenommen haben. Wir sprachen mit den Verantwortlichen über die Auswirkungen der Grenzschließung.
Rettungsdienst
„Die Notfallrettung funktioniert trotz Grenzschließung weiterhin ungehindert“, gibt der Kreisbrandmeister und Verantwortliche für die Integrierte Rettungsleitstelle des Landkreises, Dominik Rotzinger, im wahrscheinlich wichtigsten Punkt Entwarnung. Die Schweizer Luftrettung werde weiterhin in schwerwiegenden Fällen hinzugerufen und komme auch zuverlässig. Genauso laufe die grenzüberschreitende Amtshilfe im Rettungsdienst oder bei Krankentransporte auf den Straßen in bewährter Form weiter: „Die Staatsverträge, die Basis für diese Zusammenarbeit sind, haben trotz Corona weiterhin Bestand.“

Auch bei Notfallpatienten gelte weiterhin der Grundsatz, dass „das nächste geeignete Krankenhaus“ angefahren werden müsse, erst recht, wenn es um Gefahr für das Leben gehe, so Rotzinger. Ob dieses Krankenhaus auf deutscher oder Schweizer Seite des Rheins liege, sei unerheblich.
Und Notfallpatienten müssten auch nicht unmittelbar nachweisen, ob sie möglicherweise Corona haben: „Die Kliniken haben gegebenenfalls spezielle Quarantänebereiche, für mögliche Verdachtsfälle.“
Feuerwehr
Die Zusammenarbeit mit den Schweizer Nachbarn ist bei den Feuerwehren in der Region nicht überall gleich intensiv. „Im Fall der Feuerwehr Bad Säckingen ist die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren in den deutschen Nachbarorten wesentlich stärker, als die mit Stein“, schildert Stadtkommandant Tobias Förster. Zum Tragen komme das Miteinander im Falle von Bad Säckingen in erster Linie bei Wasserrettungen auf dem Rhein. Förster dazu: „Hier wurden mit den Behörden klare Regelungen getroffen, die uns den Grenzübertritt ohne Probleme erlauben.“
Wesentlich enger ist derweil die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei den Feuerwehren in Laufenburg, schildert der dortige Stadtkommandant Markus Rebholz. Er erklärt: „Es gibt klare Zusagen der Behörden beider Länder, dass ein Grenzübertritt im Einsatzfall mit Sondersignal möglich ist.“
Aber eine gemeinsame Probe der Feuerwehren beider Laufenburg für dieses Jahr wurde bereits abgesagt. Der Kontakt zur Schweizer Nachbarwehr sei aber ungebrochen gut. Beide Wehren seien etwa zu Rate gezogen worden, als die Laufenbrücke in der Altstadt als Grenzübergang dicht gemacht wurde, so Rebholz: „Weil sich die Feuerwehren dafür eingesetzt haben, wurden die Grenzzäune nicht verschraubt, sondern nur mit Draht befestigt.“ Dies ermögliche auch in der jetzigen Situation eine gegenseitige Unterstützung im Notfall.
Ganz abgesehen davon befindet sich das Deutsch-Laufenburger Feuerwehrboot im Bootshaus am Kraftwerk auf Schweizer Seite des Rheins. Hier gebe es tatsächlich noch einige Feinabstimmungen mit den Schweizer Behörden zu tätigen, räumt Rebholz ein: „Die Nutzung im Ernstfall ist eindeutig geregelt. Allerdings gibt es noch gewisse Probleme beim Grenzübertritt zwecks Unterhaltung des Fahrzeugs.“

Polizei
Gewisse Einschränkungen hat Corona für die grenzüberschreitende Polizeiarbeit durchaus mit sich gebracht. Gemeinsame Streifen deutscher und schweizerischer Polizeibeamter, wie sie etwa im Rahmen grenzüberschreitender Großveranstaltungen an der Tagesordnung standen, sind eingestellt, so Polizeisprecher Mathias Albicker. Das habe auch den Grund, dass es die Veranstaltungen gar nicht gebe.
Ansonsten laufe die Zusammenarbeit auf Basis des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags weiter wie bisher. Insbesondere in der Ermittlungsarbeit gebe es Dank moderner Technik kaum noch Grenzen im Austausch und der Kommunikation, ohne dass persönliche Treffen notwendig seien, so Albicker. Das gelte im übrigen für alle Bereiche der Polizeiarbeit bis hin zu Großermittlungen des Bundeskriminalamts.