„Gott zur Ehr‘, dem Nächsten zur Wehr!“ lautet der althergebrachte Wahlspruch der Feuerwehren. Und daran hat sich bis heute nichts geändert, auch wenn das Aufgabenspektrum viel breiter geworden ist. Längst gehe das Kerngeschäft der Feuerwehr über das reine Feuerlöschen hinaus und umfasse vorwiegend auch technische Hilfeleistung, wie Bad Säckingens Stadtkommandant Tobias Förster darstellt. Immer wieder bekommt es die Feuerwehr dabei aber auch mit „seltsamen“ oder sogar unnötigen Alarmierungen zu tun – und das kann für den Verursacher unter Umständen ziemlich teuer werden.
Grundsätzlich gibt es gemäß Feuerwehrgesetz Pflicht- und Kann-Aufgaben, schildert Förster. Zu den Pflichtaufgaben zählen die klassischen Einsatzbereiche der Organisation wie Brandlöschung, die Rettung großer Sachwerte, aber auch von Mensch und Tier. „Diese Aufgaben erledigen wir, ohne den Betroffenen eine Rechnung zu stellen.“
Anders sieht es bei den „Kann-Aufgaben“ aus: Hier muss der Alarmierende damit rechnen, dass er am Ende den Einsatz bezahlen muss, denn in aller Regel besteht keine unmittelbare Gefahr. Abgesehen davon dürfe die Feuerwehr freilich auch nicht als kostenlose Konkurrenz zu Gewerbebetrieben auftreten.
Ein plakatives Beispiel ist das Thema Türöffnung. Förster dazu: „Wir sind kein Schlüsseldienst, der kommt, wenn man sich ausgesperrt hat.“ Es müsse zumindest ein gewisses Maß an Gefahr im Verzug bestehen. Etwa, wenn sich jemand aus der Wohnung aussperrt, in der sich noch ein Kind befindet und das Essen auf dem Herd steht, so Förster: „Natürlich kann man in einem solchen Fall nicht eine Stunde auf den Schlüsseldienst warten.“ Aber trotzdem koste es Geld, wenn man die Feuerwehr verständige.
Teilweise sind die Grenzen zwischen Kann- und Pflichtaufgaben fließend, wie Förster darstellt: „Dieses Jahr mussten wir unter anderem eine eingeklemmte Fledermaus aus einer Dachrinne befreien.“ Immer wieder werde die Feuerwehr gerufen, um Schlangen und anderes Getier einzufangen, das aus Gehegen ausgebüchst ist. All das lasse sich noch mehr oder weniger in den Bereich der Tierrettung einordnen.
Aber es geht auch haarsträubender: „Wir wurden auch schon alarmiert, weil sich ein vereistes Fahrradschloss nicht mehr öffnen ließ“, sagt Förster. Bei derartigen Vorkommnissen fühle man sich als Feuerwehrmann beinahe verschaukelt.
Dies gelte natürlich erst recht in einem Jahr wie diesem, in dem die ehrenamtlichen Bad Säckinger Feuerwehrleute nicht nur unter besonderen Pandemie-Bedingungen arbeiten müsse, sondern bereits 211 Einsätze absolviert hat – etwa ein Drittel mehr als im Durchschnitt.
Etwa 1000 bis 1500 Euro werden übrigens fällig, wenn ein Löschzug mit 21 Feuerwehrleuten und vier Fahrzeugen ausrückt. Das ist laut Tobias Förster der kalkulatorische Schaden, der durch einen Einsatz entsteht. Weitere Kosten sind abhängig von der Dauer eines Einsatzes.
Übrigens: Wird bewusst ein Fehlalarm ausgelöst, muss der Verursacher neben der Übernahme der Einsatzkosten auch noch mit juristischen Konsequenzen rechnen. Denn der Missbrauch von Notfall und Rettungsmitteln ist eine Straftat, auf die sogar eine Gefängnisstrafe steht.