Die 7-Tage-Inzidenz liegt sowohl im Landkreis Lörrach als auch im Landkreis Waldshut unter 50 und das schon einige Tage. Und damit gelten nach den Ferien auch Lockerungen im Schulbetrieb. Endlich wieder Präsenzunterricht ohne Wechselbetrieb – darüber können sich nun die Schüler, Eltern und Lehrer freuen. Welche Lockerungen sonst noch kommen und welche Regeln weiterhin gelten – hier ein Überblick.
Werden alle Schulen in den beiden Landkreisen in den Regelbetrieb wechseln?
„Die Schulen können alle in den Präsenzbetrieb unter Regelbedingungen zurückkehren“, erklärt Hans-Joachim Friedemann, Leiter des Schulamts Lörrach, das für die Landkreise Lörrach und Waldshut zuständig ist. „Wegen dem eingespielten Wechselbetrieb haben wir den Schulen, die bei der Umstellung auf 100 Prozent Präsenz etwas Zeit benötigen bis zum 11. Juni Karenz eingeräumt, von der sie nach Rücksprache mit der Elternvertretung und dem Lehrerkollegium Gebrauch machen können.“
Was wird außerdem wieder möglich sein?
Für Hans-Joachim Friedemann das Wichtigste: „Die Abstandsregel entfällt.“ Er fügt hinzu: „Es wird also wieder Nähe zugelassen“. Die Schüler rücken also wieder zusammen. 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Sitzplätzen sind künftig also nicht mehr nötig. Das sei vor allem in der Grundschule ein wichtiger emotionaler Faktor für erfolgreiches Lernen. Der Schulbetrieb insgesamt ist nach dem Inzidenzwert gestaffelt.
Unter welchen Voraussetzungen wird wieder Sport- und Musikunterricht möglich sein?
In den vergangenen Monaten wurden die Schüler hauptsächlich in den Hauptfächern wie Deutsch, Mathematik und Sachkunde unterrichtet. Fächer wie Musik oder Sport fielen aus. Aktuell, also nach den Ferien – mit einer Inzidenz unter 50 in den beiden Landkreisen Lörrach und Waldshut – gibt es laut Friedemann keinerlei Einschränkungen im Fachunterricht Musik und Sport.
Wird dann wieder nach normalem Stundenplan unterrichtet?
„Ja, Stundenpläne nach der Stundentafel sind möglich“, sagt der Schulamtsleiter. Er macht aber auch deutlich: „Regelbetrieb heißt aber nicht Regelunterricht“. Denn: Die Kinder und die Jugendlichen sollen behutsam und mit pädagogischem Geschick an den Unterricht herangeführt werden. „Die Schüler haben auf Vieles verzichtet und einige haben während des Fernunterrichts auch Negatives erlebt, das aufgearbeitet werden soll“, erläutert Friedemann. „Gespräche und Begegnungen unter Gleichaltrigen und mit den Pädagogen sind ganz wesentlich und hilfreich dabei.“
Welche Einschränkungen wird es weiterhin geben?
Testen, Hygieneregeln beachten, Maske und Lüften gelten laut Friedemann vorerst weiter. „Hier erwarten wir bei weiter sinkender Inzidenz auch noch weitere Erleichterungen“, erklärt der Schulamtsleiter.
Wird auch weiterhin die Schulpflicht ausgesetzt sein?
Bis zum Schuljahresende gilt, dass die Schulpflicht auch im Fernunterricht abgegolten werden kann, erklärt Friedemann.