Dieses Jahr ist die Diskussion darüber, was es beim Streifen durch den Wald auf der Suche nach leckeren Pilzen an Regeln und Vorgaben zu beachten gilt, fast müßig. Denn bisher wollte das Pilzjahr 2024 noch nicht durchstarten. „Im Moment lässt sich praktisch gar nichts finden“, sagt Pilzsachverständige Claudia Hartung aus Schwörstadt. Auch zu ihren Pilzkontrollen, die sie zwecks Prüfung, ob essbar oder nicht, anbietet, komme derzeit kaum jemand.

Pfifferlinge seien im Sommer noch vorgekommen, erzählt sie. Aber die Röhrlinge, zu denen die allseits beliebten Steinpilze zählen, ließen noch auf sich warten. Die aktuellen Temperaturen stimmten, aber es bräuchte noch Regen dazu, auf dass die Pilze sprießen. Hartung ist aber dennoch noch guter Dinge für das Restjahr 2024: „Für die Herbstpilze ist es ja noch früh und ich gebe die Hoffnung nicht auf.“

Auch Pilzsammlerin Karin Obrist aus Waldshut-Tiengen, im August hat sie für den Bund für Umwelt- und Naturschutz eine Pilzexkursion angeboten, bestätigt, dass dieses Jahr die Sommersteinpilze ausgeblieben seien. Dass im August praktisch gar kein Regen gefallen ist, habe sich negativ ausgewirkt.

Den sollte man lieber stehenlassen – ein Grüner Knollenblätterpilz, gefunden am Rhein bei Kaiseraugst.
Den sollte man lieber stehenlassen – ein Grüner Knollenblätterpilz, gefunden am Rhein bei Kaiseraugst. | Bild: Jens Haverbeck

Auf Smartphone-Apps zur Pilzbestimmung kein Verlass

Obrist kann Sammlerinnen und Sammlern nur raten, lediglich die Pilze zu ernten und mitzunehmen, bei denen zu 100 Prozent Sicherheit besteht, dass sie essbar sind. Auf neuerdings Smartphone-Apps zur Pilzbestimmung solle man sich dabei besser nicht ausschließlich verlassen, rät sie. Einen Fliegenpilz zu erkennen, falle ja noch leicht. Aber viele Speisepilze hätten auch täuschend ähnlich sehende und giftige Doppelgänger und die Verwechslungsgefahr sei groß. Teils führe das Gift von Pilzen zum Tod durch Organversagen – und das teils lange ohne spürbare Wirkung, bis es dann zu spät sei. Obrist nennt neben dem Knollenblätterpilz hier auch den Raukopf.

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Hoffnung darauf, dass die Pilze doch noch durchstarten, besteht: So könnte das Wissen darüber, was hierzulande beim Pilzesammeln erlaubt ist und was nicht, im Laufe des Herbsts noch von Belang sein. Erlaubt sind ein Kilogramm pro Tag und Person. Das regelt eine entsprechende Vorschrift in der Bundesartenschutzverordnung. Wer sich nicht daran hält, muss nach Angaben von Julia Fohmann-Gerber, Sprecherin des Landratsamts Waldshut, mit einem Bußgeld von bis zu 2400 Euro rechnen. Pro zu viel gesammeltes Kilogramm Pilze wird eine Strafzahlung von 100 Euro erhoben. Und was über der erlaubten Menge liegt, kann nicht mitgenommen werden. Beschlagnahmt wird die Ware und, sofern essbar, an Kinder- und Altenheime, Krankenhäuser- oder Betriebskantinen abgegeben.

Der Sommersteinpilz machte sich dieses Jahr eher rar.
Der Sommersteinpilz machte sich dieses Jahr eher rar. | Bild: Zvg

Bestimmte Pilze sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Dazu zählen die bei Sammlerinnen und Sammlern so beliebten Arten Steinpilz, Pfifferling und Morchel. Aber auch die unbekannteren Sorten wie beispielsweise Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz und Rotkappe fallen darunter. Gar nicht entnommen werden dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz Trüffel, Kaiserling, Schaf-Porling, Bronze-Röhrling und einige Arten mehr.

Försterinnen und Förster sind laut Fohmann-Gerber berechtigt, Pilzsammler anzuhalten, zu kontrollieren und bei Verstößen die Pilze zu beschlagnahmen. Verstöße sind laut Bundesnaturschutzgesetz Ordnungswidrigkeiten und werden dementsprechend geahndet. Zur Unterstützung dürfen sich Förster zudem an die Bundespolizei wenden. Auch den Zoll können sie informieren und um Kontrolle bitten bei Verdacht auf zu große Pilzmengen in Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen. Bestätigt sich beim Zoll der Verdacht, kann dort ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden.

Kein Sammel-Limit im Kanton Aargau

Ausländische Kennzeichen – damit dürften vor allem schweizerische gemeint sein. Denn unsere Nachbarn kommen gerne über die Grenze und sammeln in den Höhenlagen des Schwarzwaldes Pilze. Sofern im Kanton Aargau wohnhaft, kennen sie ein Limit beim Sammeln zuhause nicht. Im Aargau kann jeder so viel aus dem Forst holen, wie er finden kann, nur das gewerbliche Sammeln ist auch dort verboten. Schmuggelfälle in die Schweiz gab es dieses Jahr laut Mediensprecherin Sonja Müller in den Bezirken der Hauptzollämter Singen und Lörrach aber ohnehin noch keine. Was ja auch kein Wunder ist, denn woher sollten die Exemplare auch stammen. Es wächst ja bislang praktisch nichts.