Situation im Kanton Basel-Stadt
Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt verzeichnet mit Stand Freitag, 16. Oktober 2020, 8.30 Uhr, insgesamt 1548 Corona-Fälle von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt seit Beginn der Pandemie. Derzeit sind 186 aktive Fälle in Isolation und 859 Personen in Quarantäne.
Die 14-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt bei 110. Die Zahl der seit Pandemiebeginn insgesamt 1548 Infektionen im Kanton Basel-Stadt, setzt sich zusammen aus 1308 genesenen Personen, 54 Todesfällen und 186 aktiven Fällen.
Spitäler: Von den 186 aktiven Fällen befinden sich drei Covid-19-Patienten mit Wohnsitz Kanton Basel-Stadt im Spital. Zudem befinden sich sechs weitere Corona-Patienten mit außerkantonalem Wohnsitz in einem baselstädtischen Spital.
In den letzten vier Wochen, also im Zeitraum vom 18. September 2020 bis 15. Oktober 2020, wurden 258 Neuinfektionen im Kanton Basel-Stadt registriert. Dabei konnten 36 Prozent (oder 92 Fälle) der Neuinfektionen bekannten oder vermuteten Ansteckungsquellen zugeordnet werden.
Welche Maßnahmen werden in Basel-Stadt ergriffen?
Situation im Kanton Basel-Landschaft
Basel-Landschaft meldet am 16. Oktober 294 aktive Sars-CoV-2-Infektionen. Das entspricht praktisch dem Wert am 25. März 2020, als es 295 aktive Fälle waren.
Spitäler: Stand 16. Oktober werden vier Covid-19-Patienten im Spital auf der Isolierstation behandelt. Am 25. März waren es 68, darunter acht Patienten, die beatmet werden mussten.
Die 14-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt aktuell im Kanton Basel-Landschaft bei 108.
Welche Maßnahmen werden im Kanton Basel-Landschaft ergriffen?
Bislang bleiben die bestehenden Vorgaben unverändert. Anders als in Basel-Stadt gilt hier beispielsweise keine Maskenpflicht beim Einkaufen und das soll vorerst so bleiben. Der Regierungsrat setzt auf die Vernunft Bürgerinnen und Bürger. In einem offenen Brief rufen die Mitglieder des Regierungsrats die Bevölkerung dazu auf, die Covid-Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten. Nur so könne die Ausbreitung des Virus gebremst werden, „ohne dass erneut einschneidende Maßnahmen wie Betriebsschließungen oder Versammlungsverbote verordnet werden müssen“, wie es auf der Homepage des Kantons heißt.