Eine präparierte, artengeschützte Waldohreule fanden Waldshuter Zöllner bereits am 19. Juli bei der Kontrolle eines Postpakets. Wie die Ermittler erst jetzt mitteilen, war das als „wissenschaftliches Modell“ deklarierte Tier von einem 81-Jährigen Schweizer Staatsangehörigen aus Baden über eine amerikanische Internetplattform erworben worden. Tatsächlich war die Eule aus der Ukraine versandt worden.

„Bei Tier- und Pflanzenarten, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, müssen Sonderregelungen, sogenannte Verbote und Beschränkungen, beachtet werden. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr ist nur mit entsprechenden Genehmigungen zulässig“, erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

Genehmigungen lagen nicht vor

Die erforderlichen Originalgenehmigungen konnten bei der Verzollung nicht vorgelegt werden. Die Waldohreule wurde durch die Zöllner des Zollamts Waldshut beschlagnahmt und gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.

„Mit seinen Kontrollen trägt der Zoll dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und so die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu schützen“, so Müller.

Die weitere Bearbeitung des Strafverfahrens übernimmt das Hauptzollamt Karlsruhe, heißt es in der Mitteilung.

Artenschutz und Bestimmungen

Der Zoll gibt weitere Informationen zum Artenschutz: So sind viele Tiere und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben.

Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Heute sind weltweit mehr als 5.800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse geschützt.