Hochzeit feiern in Zeiten von Corona – das geht. Welche Regeln dabei gelten, haben wir für Sie erfragt.

Wo kann überhaupt geheiratet werden?

Erhebliche Unterschiede gibt es zwischen den Standesämtern in Bad Säckingen und Waldshut-Tiengen. Während das Standesamt in Waldshut-Tiengen zu Beginn der Pandemie alle Trauungen absagt hatte, wurden im Standesamt in Bad Säckingen keine Hochzeiten abgesagt. In beiden Städten sind Trauungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Im Standesamt in Bad Säckingen: Hier wird trotzdem geheiratet

Das Standesamt Bad Säckingen hatte nie geschlossen: „Wir haben die ganze Zeit durchgearbeitet und keine Hochzeiten abgesagt“, erzählt Ursula Schöneich, Abteilungsleiterin des Standesamts Bad Säckingen. Auch von Seiten der Brautpaare gab es nur wenige Absagen, etwa von jenen die ihre Hochzeit ganz groß feiern wollten. „Viele haben gesagt, sie trauen sich trotzdem und feiern dann nächstes Jahr ganz groß“, so Schöneich.

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In der Orangerie sind aktuell Trauungen mit bis zu 20 Personen möglich, unter Einhaltung der Abstandsregeln. Die Gäste müssen den Raum mit einem Mund- und Nasen-Schutz betreten und verlassen, müssen diesen aber nicht während der Trauung tragen. „Die Paare haben bei uns ein Recht auf Fotos ohne Mundschutz“, erzählt Schöneich. Die sonst sehr beliebten Sektempfänge im Schlosspark seien jedoch derzeit nicht möglich. Doch: „Die Hochzeitsgesellschaften werden echt erfinderisch und alle machen das Beste daraus“, freut sich Schöneich. So können die Gäste in der Organgerie dem Brautpaar nach dem „Ja-Wort“ mit einem Applaus gratulieren.

Das „Ja“-Wort geben und sich den Ring anstecken – das können Brautpaare auch in der Corona-Krise. Doch es gibt klare ...
Das „Ja“-Wort geben und sich den Ring anstecken – das können Brautpaare auch in der Corona-Krise. Doch es gibt klare Regeln. | Bild: Verena Wehrle

Auch gab es bereits eine Hochzeit mit musikalischer Gratulation. „Und eine Trauung wurde per Live-Video nach Italien übertragen, weil Oma und Opa nicht kommen konnten“, erzählt die Standesbeamtin. Wenn die Brautpaare aus der Orangerie kommen, könnten Freunde ihnen – jeweils einzeln – mündlich gratulieren. Sogar Schweizer und Deutsche wurden im Standesamt Bad Säckingen getraut – auch als die Grenzen dicht waren. „Denn, wenn eine Hochzeit nicht als triftiger Grund für eine Einreise gilt, was dann?“, fragt Ursula Schöneich.

Im Standesamt Waldshut-Tiengen: Zuerst wurden alle Trauungen abgesagt

Ganz anders sieht die Situation im Standesamt in Waldshut-Tiengen aus. Man habe zu Beginn der Pandemie nicht einschätzen können, wie sich die Covid-19-Fallzahlen entwickeln würden, schreibt Stephanie Meyer, Büroleitung des Oberbürgermeisters. Gleichzeitig sei das Standesamt Waldshut-Tiengen jedoch für den städtischen Spitalstandort das zentrale Standesamt und beurkunde alle Geburts- und Sterbefälle.

Um den Betrieb sicherzustellen habe man also zu allen Hochzeitspaaren im Zeitraum bis zum 15. Juni Kontakt aufgenommen und deren Trauungen abgesagt. „Seit dem 9. Mai haben wir nun wieder ein – was die Teilnehmerzahl betrifft – eingeschränktes Regelangebot“, so Meyer. Zuvor abgesagte Termine werden seitdem wieder ermöglicht. Doch die Begrenzungen sind klar: Im Trauzimmer in der Stadtscheuer Waldshut sind neben dem Standesbeamten und dem Brautpaar bis zu drei weitere Personen erlaubt, im Sitzungssaal im Rathaus Tiengen sind bis zu vier weitere Personen erlaubt.

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Neun Quadratmeter pro Person müssten unter Einhaltung der Abstandsregeln im Raum der Trauung vorhanden sein. Ein Empfang der Eheschließenden in Form von Spalierstehen oder Reiswerfen ist derzeit nicht erlaubt.

Wie darf in der Kirche gefeiert werden?

Für Trauungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen gelten die Regeln der Corona-Verordnung für kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste. „In der Kirche gibt es keine Begrenzung der Personenzahl“, wie Benedikt Reinhard, Pressereferent des Kultusministeriums Baden-Württemberg, gegenüber dem SÜDKURIER sagt.

Braut und Bräutigam können sich auch in der Corona-Krise trauen. Doch die Hochzeitsgesellschaft bleibt überschaubar.
Braut und Bräutigam können sich auch in der Corona-Krise trauen. Doch die Hochzeitsgesellschaft bleibt überschaubar. | Bild: Verena Wehrle

Aber: Der Abstand von 1,5 Meter zur nächsten Person muss auch hier eingehalten werden, was wiederum zu räumlichen Begrenzungen führt. Von der Abstandsregel ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Veranstalter muss laut Corona-Verordnung ein schriftliches Infektionsschutzkonzept erstellen.

„Die bisherige Quadratmeterregelung ist aufgehoben. Hochzeiten sind in Kirchen, Synagogen und Moscheen auf das unbedingt notwendige Maß an Teilnehmern zu beschränken“, ergänzt Christoph Neethen von der Pressestelle des Staatsministeriums Baden-Württemberg. Für Trauungen und andere kirchliche Veranstaltungen im Freien gelten die gleichen Regeln, hier kann mit bis zu 100 Personen gefeiert werden, wie Benedikt Reinhard vom Sozialministerium erklärt.

Was gilt für die anschließende Hochzeitsfeier?

Nach der Trauung möchte das Brautpaar natürlich gerne mit Freunden und Verwandten feiern. Doch ist das während der Corona-Pandemie überhaupt möglich? Was erlaubt die Corona-Verordnung? Dazu sagt Christoph Neethen von der Pressestelle des Staatsministeriums Baden-Württemberg auf Anfrage des SÜDKURIER: „Freiheit und Verantwortung müssen in unserer derzeitigen Situation einer guten Balance bleiben. Das bildete auch die Grundlage der Beschlüsse zu weiteren schrittweisen Öffnungen im Land, die gestern (am 26. Mai) im Kabinett gefasst wurden.“

Er erklärt die neuen Regelungen: „Etwa dürfen an privaten Veranstaltungen – wie zum Beispiel Hochzeiten – ab dem 1. Juni in geschlossenen Räumen bis zu zehn Personen teilnehmen.“ Bei einer Hochzeit oder Familienfeier im Freien gelten andere Regeln: „Wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet, dürfen wegen der geringeren Infektionsgefahr an der frischen Luft maximal 20 Personen teilnehmen“, so Neethen. Im engsten Familienkreis darf die Hochzeit also gefeiert werden, ganz große Feste müssen auch weiterhin verschoben werden.

Die aktuellen Regelungen zu Veranstaltungen

Weitere Änderungen der Verordnung sind jederzeit möglich – die Ausgestaltung der Verordnung sei unter anderem Gegenstand weiterer Beratungen im Corona-Lenkungskreis, der am 27. Mai tagte, wie Neethen mitteilt.

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