Auch in Laufenburg demonstrieren seit dem 20. Dezember 2021 sogenannte „Spaziergänger“ montagabends gegen Schutzmaßnahmen und Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Nach Auskunft der Polizei kamen hierzu bisher jeweils zwischen 30 und 100 Personen zusammen. Die Protestversammlungen waren zwar stets unangemeldet, verliefen aber friedlich.
Nachdem die Behörden unangemeldete Versammlungen in Waldshut-Tiengen, Lörrach und Schopfheim untersagt haben, könnte sich der Protest aber nach Laufenburg verlagern. Sollte es dann auch hier zu fortlaufenden Verstößen beispielsweise gegen die Corona-Verordnung oder das Versammlungsgesetz kommen, will das Landratsamt Waldshut als zuständige Behörde reagieren und auch für Laufenburg ein Verbot erlassen.
Bisher sahen weder die Polizei noch die zuständigen Behörden einen Anlass, gegen die „Lichterspaziergang“ genannten Zusammenkünfte in Laufenburg einzuschreiten. Zwar waren die Demonstrationen, für die vor allem auf Messengerdiensten mobilisiert wird, bisher weder angemeldet, noch wurde gegenüber den Behörden eine Versammlungsleitung benannt.
Doch verliefen die Zusammenkünfte, bei denen die Mitführung einer Kerze, eines Sturmlichts oder einer elektrischen Taschenlampe als Zeichen des Protests vereinbart ist, bisher alle friedlich. Zwar würden Mund-Nasen-Bedeckungen nicht getragen, aber Sicherheitsabstände größtenteils eingehalten, erklärte die Polizei, die den sogenannten „Lichterspaziergang“ beobachtet.
Ähnlich beurteilen die Kreisbehörden die Situation. Bisher sei nicht angezeigt gewesen, die sogenannten „Spaziergänge“ in Laufenburg zu untersagen, teilt eine Sprecherin des Landkreises unserer Zeitung mit. „Wir werden aber die weitere Entwicklung beobachten, insbesondere, ob es in Folge der Untersagungsverfügung der Stadt Waldshut-Tiengen zu einer Verlagerung in andere Kreisgemeinden kommen wird.“ Gegebenenfalls werde auch der Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Grenzübertritt ins Nachbarland
Problematisch sind die „Lichterspaziergänge“ für die Behörden auch wegen des Grenzübertritts. Mobilisiert wird für die Demonstration sowohl in Deutschland wie in der Schweiz. Tatsächlich kommen die Teilnehmer offenkundig weit überwiegend aus Deutschland, aber auch einige in der Schweiz wohnhafte Personen nehmen an den „Lichterspaziergängen“ teil, wie die Kantonspolizei Aargau bestätigt. Einige der Versammlungsteilnehmer begeben sich über die Laufenbrücke ins jeweilige Nachbarland.
Grundsätzlich darf die deutsch-schweizerische Grenze ohne Personenkontrolle überschritten werden. „Die Abschaffung der Grenzkontrollen entbindet jedoch nicht von den versammlungs- und gesundheitsrechtlichen Verpflichtungen sowie von der Pflicht, bei der Ein- und Ausreise Grenzübertrittspapiere mitzuführen“, erklärt das deutsche Bundesinnenministerium.
Für die Durchsetzung der Verordnung sind auf deutscher Seite die Gesundheitsbehörden des Landes zuständig, die dabei von der Bundespolizei unterstützt werden, auf Schweizer Seite sind es kantonale Behörden und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Kontrollen hat es bei den „Lichterspaziergängen“ bisher aber weder auf deutscher noch auf Schweizer Seite je gegeben.