Das Infektionsgeschehen in den an Deutschland angrenzenden Schweizer Kantonen hat sich etwas eingependelt. Zwar werden täglich neue Sars-CoV-2-Infektionen gemeldet, doch schwere Krankheitsverläufe, die zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen können, sind bei unseren direkten Nachbarn derzeit selten. Nun geht die Schweiz einen weiteren Schritt Richtung Normalität und lässt ab 1. Oktober wieder Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern zu – allerdings nur unter strengen Vorgaben und mit Genehmigung durch den jeweiligen Kanton.

Was ist ab 1. Oktober erlaubt?

In einer Mitteilung des kantonalen Regierungsrats heißt es: „Ab 1. Oktober 2020 dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Bewilligung des Kantons vorliegt.“ Grundlage sei ein Beschluss des Bundesrats und die damit verbundenen Vorgaben: Demnach müssen Veranstalter eine Risikoanalyse sowie ein Schutzkonzept vorlegen,die Personenströme sinnvoll lenken und grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht einhalten. Die tatsächliche Genehmigung einer Großveranstaltung ist dann Sache des jeweiligen Kantons unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und den notwendigen Kapazitäten für die Kontaktverfolgung.

Welche Regeln gelten weiterhin?

Beschlossen wurde die Verlängerung der Allgemeinverfügungen, die seit Anfang Juli in Kraft ist, bis zum Ende des Jahres. Weiterhin müssen also die Kontaktangaben beim Besuch von Bars und Clubs überprüft werden. Darum gilt Ausweispflicht für die Besucher. Bleiben wird es zunächst auch bei der Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bars und Clubs auf 100 Personen sowie – in Fällen, in denen Mindestabstand und Maskenpflicht nicht umsetzbar sind – die Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen.

Was gilt im Kanton Aargau bei privaten Anlässen?

Auch wenn der Bund die Verordnung lockert: Mit der Änderung gelten die Erleichterungen für private Veranstaltungen nur noch bis höchstens
300 Personen. Bisher waren in diesem Bereich bis zu 1000 Teilnehmer möglich. Bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 300 Personen in nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben, bei denen weder der empfohlene Abstand eingehalten noch Schutzmaßnahmen getroffen werden, müsse allerdings die Verfügbarkeit und Weitergabe der Kontaktdaten der anwesenden Personen sichergestellt werden, heißt es in der Mitteilung.

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Welchen Erfolg haben die Maßnahmen im Kanton Aargau?

„Bisher haben die Maßnahmen das Ziel weitgehend erreicht, das Contact Tracing zu entlasten und größere Ausbrüche in Clubs und Bars zu verhindern. Ungeachtet dessen geben die aktuelle Lage sowie die fehlenden Anzeichen einer Entspannung
keinen Anlass, die getroffenen Maßnahmen aufzuheben“, wird in der Kantonsmitteilung erläutert. Allerdings bleibe die Ansteckungsgefahr dort am größten, wo viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder
anderer Schutzmaßnahmen auf engem Raum für längere Zeit zusammenkommen.

Wie sieht es in Basel aus?

Auch im Kanton Basel-Stadt werden trotz der Lockerung durch den Bund die Schutzmaßnahmen der Kontaktdatenerfasung und Besucher-Obergrenze, wie im Kanton Aargau, bis zum Jahresende verlängert. Darüber hinaus gilt in Basel-Stadt die Pflicht für alle Personen, in Geschäften und Einkaufszentren eine Gesichtsmaske zu tragen. Auch diese Regelung wird nun zunächst bis Jahresende fortbestehen.

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