Er will mit 28 Gemälden im Wert von fast einer Millionen Euro über die Grenze fahren. Er hat aber die Rechnung ohne die Zöllner an der deutsch-schweizerischen Grenze gemacht. Die filzen seinen Kleintransporter. Der Fahrer hat jetzt ein Strafverfahren am Hals, und der Eigentümer musste tief in die Tasche greifen.

Woher kam der Kleintransporter?

Ende Juni wollte der 23-Jährige mit seinem Kleintransporter am Autobahnzoll bei Rheinfelden aus der Schweiz nach Deutschland einreisen, die das Hauptzollamt Lörrach am Donnerstag, 13. Juli, in einer Pressemitteilung schreibt. Im Gepäck die wertvollen Gemälde, die er nicht angemeldet hatte.

Wie geht er den Zöllnern ins Netz?

Man kennt die obligatorische Frage der Zollbeamten: „Haben sie etwas zu verzollen?“ „Nein“, habe der 23-Jährige geantwortet. Offensichtlich waren die Zöllner aber misstrauisch, sie kontrollierten das Fahrzeug und fanden im Laderaum die Kunstwerke.

Was sagt der Fahrer dazu?

Um keine Ausrede verlegen habe der Fahrer erklärt: Er sei nur der Fahrer einer Transportfirma, er solle die Gemälde aus der Schweiz zu einer Ausstellung nach Deutschland bringen.

Welche Konsequenzen hat das?

Wer solche Kunstwerke nicht anmeldet, wird bestraft. Die Zöllner leiteten eine Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen den Mann ein. Der Eigentümer der Gemälde bezahlte die Einfuhrabgaben von rund 67.000 Euro inzwischen, wie das Hauptzollamt schreibt.

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