„Es hat dem Allmächtigen gefallen, nach kurzer aber schwerer Krankheit im Alter von 42 Jahren unseren unvergesslichen Gatten und Vater von neun unmündigen Kindern ins bessere Jenseits abzurufen“, hieß es am 5. April 1890 in einer im Alb-Bote veröffentlichten „Todesanzeige & Danksagung“.
Pietätlose Fälschung
Die dem Metzger Albert Scheuble aus Herrischried geltende Todesanzeige war eine jener besonders pietätlosen Fälschungen, von der wohl kaum eine Zeitung völlig verschont geblieben ist. Erst recht nicht vor über 130 Jahren, als man noch nicht schnell irgendwo anrufen konnte, ob der Totgesagte wirklich gestorben war.
Also wurde die vom 2. April 1890 datierende Anzeige angenommen, in der es weiter hieß: „Für die öfteren Besuche des hochwürdigen Herrn Pfarrer Kaiser am Krankenlager und für die zahlreiche Leichenbegleitung sei allen, insbesondere dem Gesangverein von Grunen dahier, welcher ihm durch Begleitung zum Grabe die letzte Ehre erwiesen, herzlichst gedankt. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Witwe Emma Scheuble.“
Metzger meldet sich zu Wort
In der darauffolgenden Ausgabe des Alb-Bote erschien diese von Metzger Albert Scheuble aufgegebene Anzeige: „25 Mark Belohnung erhält derjenige, welcher mir den Verfasser der mich betreffenden Todesanzeige so bezeichnet, dass derselbe vom Gericht zur Rechenschaft gezogen werden kann.“
Die für Gesprächsstoff sorgende Geschichte war natürlich auch dem Alb-Bote peinlich. Im Lokalteil wies die Redaktion auf die von Albert Scheuble ausgesetzte Belohnung hin und kommentierte: „Wir wünschen lebhaft, dass es gelingen möge, des Urhebers dieser Fälschung recht bald habhaft zu werden. Er wird dann Gelegenheit bekommen, ein Jahr oder länger über die Folgen seiner Handlungsweise hinter Schloss und Riegel nachzudenken.“
Ob der Fälscher je entlarvt werden konnte, ist nicht bekannt. In nachfolgenden Ausgaben des Alb-Bote finden sich jedenfalls keine Hinweise darauf. Und was machte Albert Scheuble? Er tröstete sich vielleicht mit dem Sprichwort: Totgesagte leben länger.