Es bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren, um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren. Das bedeutet: Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Batteriespeicher müssen in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen. Darauf weisen die Energieagenturen des Landes hin. Die Meldefrist läuft am Sonntag, 31. Januar, endgültig ab, nachdem sie bereits einmal verlängert wurde.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister wird von der Bundesnetzagentur bereitgestellt. Darin werden auch verschiedene andere Register zusammengefasst und die Daten den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik und den Behörden bereitgestellt. Die Daten sollen laut Bundesnetzagentur dabei helfen, Strom und Gas effizient zu vermarkten und zu transportieren, den Leitungsbau auf das erforderliche Minimum zu beschränken und die Weiterentwicklung der Energiewende zu planen.
Sind die Daten öffentlich?
Das Register ist grundsätzlich öffentlich zugänglich. Damit soll die Transparenz erhöht werden. Allerdings werden Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, nicht veröffentlicht. Dies gilt beispielsweise für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 Kilowattpeak (kWp).
Wie viele Photovoltaikanlagen gibt es am Hochrhein?
Laut statistischem Landesamt gingen im Jahr 2019 31 Prozent der Stromerzeugung in Baden-Württemberg auf Erneuerbare Energien zurück. Der Anteil der Photovoltaik an der Gesamtstromerzeugung betrug im Land 9,5 Prozent – insgesamt waren es 5,2 Terrawattstunden (=Milliarden Kilowattstunden)
Im Kreis Waldshut sind laut Stammdatenregister aktuell 7165 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 117,22 MW installiert. Wieviel Strom damit tatsächlich produziert wird, lässt sich daraus allerdings nicht genau ablesen. Dies ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise Sonnenscheindauer, die Ausrichtung oder auch das Alter der Anlagen.
Als ungefähre Faustregel gilt: Eine Photovoltaikanlage in Deutschland erzeugt pro Jahr durchschnittlich 1000 Kilowattstunden Strom pro installiertem Kilowattpeak (kWp). In einer exponierten Südlage kann dies aber auch deutlich mehr sein. Legt man die Faustregel zu Grunde, ergibt sich für den Landkreis Waldshut ein Ertrag von 117 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr. Zum Vergleich: Der Windpark Hasel mit seinen Windrädern erzeugt pro Jahr etwa 21,5 GWh.
Die meisten Photovoltaikanlagen im Landkreis sind in der Kreisstadt Waldshut-Tiengen zu finden, nämlich 546, auf Platz zwei folgt – etwas überraschend – die Hotzenwaldgemeinde Görwihl mit 464 Anlagen vor Klettgau (418) und Albbruck (408).
Die Rangliste (1)
Eine etwas andere Reihenfolge ergibt sich, wenn man die Leistung der Anlagen betrachtet.

Zwar liegt auch hier die größte Stadt im Landkreis vorn, allerdings gibt es mittlerweile einige Gemeinden – wie Klettgau oder Lauchringen – in denen es Solarparks gibt, die mit ihren größeren Flächen mehr Strom produzieren als einfache Anlagen auf Hausdächern.
Die Rangliste (2)
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage?
Die Landesanstalt für Umwelt hat einen Energieatlas erstellt, mit dem sich das Photovoltaik-Potential jeder einzelnen Dachfläche in Baden-Württemberg grob einschätzen lässt: Die Karten sind zu finden unter www.energieatlas-bw.de.
Die Energieagentur Südwest GmbH und Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bieten kostenlose Beratung Thema an, telefonisch unter 0175/14 15 558 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei).
Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen
Neue Photovoltaikanlagen sind spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme zu melden. Solaranlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Ende Januar 2021 in das Register eingetragen werden. Die Registrierung ist unter www.marktstammdatenregister.de möglich. Die Bundesnetzagentur beantwortet Fragen zum Marktstammdatenregister montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter 0228 14 – 3333 oder per E-Mail-Anfragen an service@marktstammdatenregister.de.