Den Gartenzwerg aus dem fremden Vorgarten nehmen und an der Dorfkapelle aussetzen, den Maibaum des Nachbarortes fällen oder den Dorfbrunnen in Toilettenpapier einwickeln: All das sind beliebte Streiche in der Walpurgisnacht. Doch Vorsicht – die Grenze zur Straftat ist bei manch einem Streich schnell überschritten.
„Grundsätzlich ist dann eine Grenze überschritten, wenn die Tatbestandsmerkmale einer Straftat verwirklicht wurden“, erklärt Árpád Kurgyis, Pressesprecher der Polizei. Definitionsgemäß liege beispielsweise eine Sachbeschädigung vor, wenn ein Täter eine fremde Sache beschädigt oder gar ganz zerstört: „Angenommen, der Dorfbrunnen in einer Gemeinde wird mit Klopapier eingewickelt, das Entfernen der Papierlagen stellt einen verhältnismäßig geringfügigen Aufwand dar und der Brunnen wurde nicht beschädigt, dann könnte man dies noch als Unfug oder Streich werten“, erklärt der Experte.
Polizei betrachtet jeden Fall einzeln
Werde der gleiche Brunnen aber statt mit Klopapier beispielsweise mit Farbe beschmiert oder umfangreich beklebt, könnte bereits der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein, „sofern die Substanz hierdurch beschädigt wurde oder eine aufwendige Reinigung erforderlich wäre.“
Die Polizei müsse jeden gemeldeten Streich im Einzelfall bewerten. Kommen die Beamten zu dem Schluss, dass strafrechtliche Vorschriften verletzt wurden, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Doch der Polizeipressesprecher appelliert an das Gewissen der Maigeister: „Man sollte sich bewusst sein, dass ein Verhalten unterhalb der strafbaren Schwelle dennoch einen Aufwand für Unbeteiligte, wie etwa Eigentümer oder Mitarbeiter der Gemeinden, darstellen kann.“
Die Erfahrung aus dem vergangenen Jahr
Auf Nachfrage, ob die Polizei in der Walpurgisnacht verstärkt patrouilliert, antwortet Kurgyis ausweichend: „Die im Landkreis Waldshut zuständigen Polizeireviere passen ihre Personalstärken gegebenenfalls gemäß eigener Lageeinschätzung an.“
Im vergangenen Jahr habe es in der Walpurgisnacht vor allem Einsätze wegen Ruhestörung und verdächtigen Wahrnehmungen gegeben.
Raus in die Natur
Zahlreiche Vereine veranstalten am 1. Mai Hocks, die sich gut als Etappenziele auf Wanderungen eignen. Hier die Übersicht.