Für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis muss der Fahrer eines Mercedes, der im September 2023 auf der B34 einen Unfall mit Todesfolge verursacht hatte. Unter Alkoholeinfluss war er bei einem gewagten Überholmanöver bei hoher Geschwindigkeit mit dem Gegenverkehr kollidiert. Dafür wurde der 52-Jährige vom Schöffengericht um Richterin Stefanie Hauser vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung verurteilt.
Angeklagter räumt Falschaussage am ersten Verhandlungstag ein
Der genaue Vorgang des Unfalls konnte am ersten Verhandlungstag mithilfe von Zeugenaussagen und der Analyse eines Sachverständigen bereits plausibel rekonstruiert werden. Über die Erfüllung des Tatbestands der fahrlässigen Tötung waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Gegenstand des zweiten Verhandlungstags vor dem Amtsgericht war nun die Strafzumessung für den Fahrer des Unfallwagens.
Diskutiert wurde unter anderem die Frage nach dem Alkohol- und Cannabiskonsum des Angeklagten vor dem Unfall. Am ersten Verhandlungstag hatte dieser die Unwahrheit gesagt und geleugnet, Cannabis konsumiert zu haben. Nun räumte er ein, gelegentlich Joints geraucht zu haben. „Allerdings nicht am Tag des Unfalls“, so der Angeklagte. Bezüglich des in seinem Blut nachgewiesenen Alkohols behauptete er weiterhin, er habe vor dem Unfall „drei bis vier Flaschen Bier“ konsumiert.
Staatsanwalt hält Aussagen für unglaubhaft
Staatsanwalt Martin Fleiner hielt diese Aussagen für wenig glaubhaft. „1,06 Promille und 3,3 Nanogramm THC pro Milliliter sind mit drei bis vier Bier und einem Joint am Vortag nicht zu erklären“, so Fleiner. Er betonte die erhebliche Gefahr, die vom Überholmanöver „bei schlechter Witterung und unangepasster Geschwindigkeit im Überholverbot“ ausging und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für den Angeklagten.
Ganze drei Jahre Haft forderte Verteidiger der Nebenklage Hartmut Schuchter mit dem Verweis auf entsprechende Urteile in vergleichbaren Fällen. Er sah angesichts des Konsums von Alkohol und Cannabis die absolute Fahrunfähigkeit des Angeklagten verwirklicht. Verteidigerin Müller sprach lediglich von einer „relativen Fahrunfähigkeit“, da der Alkoholwert unter der absoluten Grenze von 1,1 Promille gelegen habe. Der THC-Wert habe die Grenze von 3,5 Nanogramm pro Milliliter nicht überschritten. „Wir können auch nicht sagen, ob sich der Angeklagte des Überholverbots bewusst war“, so Müller.
Angehörige leiden bis heute unter dem Vorfall
Die Verteidigerin verwies außerdem auf die gezeigte Reue des Angeklagten. Dieser hatte sich in einem Brief und mehrfach auch vor Gericht an die Angehörigen gewandt, um zu betonen, dass ihm der Unfall furchtbar leidtue. Genau wie Schuchter argumentierte Müller in ihrem Plädoyer mit vergleichbaren Fällen, die allerdings lediglich zu einer Bewährungsstrafe führten und forderte daher eine bewährungsfähige Haftstrafe unter zwei Jahren.
Dieser Forderung folgte das Schöffengericht nicht. In der Begründung betonte Hauser unter anderem die Folgen für die Angehörigen. Die als Nebenklägerin auftretende Tochter des Unfallopfers hatte zuvor als Zeugin von den Auswirkungen des tragischen Todes ihrer Mutter berichtet. „Als die Nachricht kam, war es unbegreiflich. Es war nur schlimm“, erzählte sie. Nach dem Unfall kämpften sie und ihre Schwester mit psychischen Problemen, das gesamte Familiengefüge leide bis heute unter dem Vorfall. Die 84-jährige Seniorin hinterließ zwei Töchter, fünf Enkel sowie einen Urenkel.
Die Richterin: „Es ist ein hartes Urteil“
Laut Richterin Hauser wurden in der Urteilsfindung zwar die Reue und die lebensgefährlichen Verletzungen, die der Angeklagte selbst erlitt, für den 52-Jährigen ausgelegt. Nicht so jedoch sein Geständnis, bei dem er am ersten Verhandlungstag die Wahrheit über seinen Cannabis-Konsum verschwiegen hatte. Dass der Angeklagte zuvor schon mit Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen war, legte das Schöffengericht gegen ihn aus und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. „Es ist ein hartes Urteil“, so Hauser, „aber wir meinen, dass es angemessen ist.“