Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 60.000 Euro soll ein Unternehmen aus dem westlichen Teil des Kreises unrechtmäßig durch Schwarzarbeit unterschlagen haben. Alle vier Angeklagten wurden zu milden Geldstrafen verurteilt. Eine langwierige Verhandlung der insgesamt 238 Fälle konnte durch eine Verständigung aller Prozessbeteiligten verhindert werden.

Was war passiert?

Von 2016 bis 2020 soll ein Unternehmen seine Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht vollständig an die Krankenkassen abgeführt haben, indem es gegenüber der Einzugsstelle falsche Angaben über die Lohnhöhe oder die Art des Beschäftigungsverhältnisses der Mitarbeiter gemacht haben soll. Beispielsweise wurde bei vielen Mitarbeitern lediglich ein Lohn von 450 Euro gemeldet, obwohl de facto deutlich höhere Beträge ausgezahlt wurden, um entsprechende Versicherungsbeiträge einzusparen.

Diese Form der Schwarzarbeit sorgte bei den betroffenen Krankenkassen für einen finanziellen Schaden von knapp 60.000 Euro. „Das war ein jahrelanges Geschäftskonzept dieses Unternehmens“, meinte Richter Jan Meents. Den vier Angeklagten aus führenden Positionen des Unternehmens wurde vorgeworfen dieses Geschäftskonzept durchgeführt oder zumindest wissentlich mitgetragen zu haben.

Eine Verständigung der Beteiligten verhindert langen Prozess

Da die Verteidiger die Tatvorwürfe für nicht erwiesen hielten und insbesondere nicht bestimmt werden konnte, welcher der Angeklagten wirklich an welchen der Vorwürfe beteiligt war, hatten sie Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Folglich kam es zur öffentlichen Hauptverhandlung, in der über die einzelnen Tatvorwürfe hätte verhandelt werden sollen.

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Doch die Prozessbeteiligten erzielten stattdessen eine Verständigung und konnten damit einen langen Prozess verhindern, an dem sich alle Beteiligten „noch bis zum St. Nimmerleinstag hätten erfreuen können“, wie Staatsanwalt Florian Schumann ironisch kommentierte. Eine Beweisaufnahme mit Zeugenanhörungen zu zahlreichen Fällen, die mitunter acht Jahre zurückliegen: „Das wäre sehr aufwendig geworden und vermutlich wäre vieles nicht mehr sicher feststellbar gewesen“, erklärte Meents.

Alle Angeklagten erhalten Geldstrafen

Mit der Verständigung legten die Angeklagten ein vollumfängliches Geständnis ab und erhielten im Gegenzug die Zusicherung eines verhältnismäßig milden Strafkorridors im Bereich von Geldstrafen zwischen 50 und 110 Tagessätzen. Sowohl Staatsanwalt Schumann als auch die vier Verteidiger verzichteten angesichts der Verständigung auf ausführliche Plädoyers.

Alle betonten die hohe Bedeutung der Verständigung, da eine ausführliche Beweisaufnahme voraussichtlich zugunsten der vier Angeklagten geendet wäre. „Es gibt daher eigentlich keinen Grund, nicht am unteren Rand des Strafkorridors zu urteilen“, gab Verteidiger Christian Rode zu bedenken. Amtsrichter Meents verurteilte die vier Angeklagten abhängig von ihrer Verantwortung für die Tatvorwürfe und ihrem Einkommen zu 50, 55 und 85 Tagessätzen à 80 Euro beziehungsweise 85 Tagessätzen à 15 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.