Sieben Windkraftanlagen können auf dem Zeller Blauen gebaut werden. „Nach erfolgreicher Vollständigkeitsprüfung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange geht das Landratsamt derzeit davon aus, dass der Antrag grundsätzlich die rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt“, teilt das Landratsamt Lörrach mit.
Den Windpark, der in der Nähe von Zell im Wiesental errichtet werden soll, wollen die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) Energie gemeinsam mit ihrem Projektpartner Alterric bauen. Geplant ist, dort bis 2028 einen Windpark zu errichten, der laut EWS Energie pro Anlage rund 4.000 Haushalte mit Energie versorgen wird.
Weitere Standorte werden geprüft
Die sieben Anlagen sind allerdings erst der Anfang. Drei weitere Standorte werden in diesem Gebiet ebenso geprüft, an denen laut EWS maximal neun weitere Windkraftanlagen entstehen könnten.
Im Oktober 2024 hatte die Windpark Zeller Blauen GmbH & Co. KG beim Landratsamt Lörrach einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Bau und Betrieb des Windparks eingereicht. „Die spezifischen Bestimmungen, die eine Genehmigung voraussichtlich ermöglichen, werden aktuell durch die zuständige untere Immissionsschutzbehörde geprüft“, teilt das Landratsamt weiter mit.
Derzeitiger Stand der Prüfung
Die letzten Unterlagen zur Bestätigung der Vollständigkeit seien am 30. Januar 2025 eingereicht und geprüft worden. Das Ergebnis: „Die Unterlagen sind vollständig, sodass seit diesem Tag das eigentliche Genehmigungsverfahren läuft“, so das Landratsamt Lörrach. Die fachlichen Prüfungen seien aktuell weitestgehend abgeschlossen.
Nach Einschätzung der unteren Immissionsschutzbehörde ist das Projekt nach derzeitiger Sach- und Rechtslage voraussichtlich genehmigungsfähig. „Diese Feststellung stellt in jedem größeren Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen Meilenstein dar“, teilt das Landratsamt mit.
Dort werden nun noch weitere fachliche und rechtliche Prüfungen durchgeführt, um die Genehmigungsfähigkeit jeder einzelnen Anlage des geplanten Windparks final zu bestätigen und die Inhalts- sowie Nebenbestimmungen zu definieren.
Widerstand in Zell im Wiesental
Bei Peter Palme, Bürgermeister von Zell im Wiesental, seinen Gemeinderäten und vielen Bürgern dürfte diese Nachricht auf wenig Begeisterung stoßen. Zwar hat die Gemeinde bereits 2012 einen Optionsvertrag geschlossen und somit entsprechende Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt. Doch damals waren die Standorte und vor allem die Anzahl der Windkraftanlagen nicht festgelegt worden.
Nun sollen von den sieben Windkraftanlagen vier Stück auf Zeller Gemarkung entstehen – rund um den kleinen Weiler Käsern. Das ist den Einwohnern und auch dem Gemeinderat zu viel Windkraft. Deshalb hat der Gemeinderat einstimmig gegen die Anzahl der Windkraftanlagen ausgesprochen. Palme sagte damals: „Das ist ein starkes Zeichen. Danke für dieses klare Votum.“ Gebracht hat das Ganze wohl wenig.
Wie es nun weitergeht
„Obwohl die Genehmigung eines Windparks ein hochkomplexes und sehr aufwändiges Verfahren ist, wird über den Antrag nach dem BImSchG in einem sogenannten vereinfachten Verfahren entschieden“, heißt es aus dem Landratsamt. Dafür werde eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten vorgeschrieben, die bei Bedarf um drei Monate verlängert werden könne.
Da das Landratsamt Lörrach parallel zur Vollständigkeitsprüfung in eine vertiefte inhaltliche Prüfung der Antragsunterlagen eingestiegen sei, wird dort aktuell angenommen, dass die Genehmigung Ende April erteilt werden kann.
„Eine endgültige Aussage dazu kann jedoch erst im Laufe der weiteren Prüfungen getroffen werden“, so das Landratsamt Lörrach. Nach Erteilung einer Genehmigung für den Bau und Betrieb von Anlagen nach dem BImSchG kann der Betreiber innerhalb von drei Jahren auf dieser Grundlage mit dem Bau beginnen.