Boris Burkhardt

Rheinfelden – Nicht überall auf Rheinfeldens Straßen ist jedem klar, wer Vorfahrt hat, wie jüngst ein Mann aus Herten monierte. Wir nimmt in drei Folgen verschiedene Verkehrssituationen, die missverständlich oder unklar sein könnten, mit dem Ordnungsamt und der Polizei unter die Lupe. In der ersten Folge geht es das Prinzip „rechts vor links“.

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1. Gewerbegebiet in Herten

Im Gebiet östlich der Bahnhofstraße haben die Kreuzungen der Marie-Curie-Straße, der Gottlieb-Daimler-Straße und der Earl-H.-Wood-Straße keine Verkehrszeichen; es sind aber 50 Stundenkilometer erlaubt. Für die meisten Autofahrer ist die Regel „Rechts vor links“ wohl untrennbar mit der 30er-Zone verbunden: Hier fährt man langsam genug an die Kreuzungen heran, um noch rechtzeitig bremsen zu können, hat man in der Fahrschule gelernt.

Doch Thomas Koch vom Polizeipräsidium Freiburg erinnert daran, dass grundsätzlich an jeder Kreuzung ohne Verkehrszeichen unabhängig von der erlaubten Geschwindigkeit rechts vor links gelte: „Diese Regel ist Bestandteil der StVO seit ihrem Bestehen.“ Ihre Anwendung werde allerdings bei Geschwindigkeiten über 50 Stundenkilometern „in aller Regel vermieden“. Laut dem Leiter der städtischen Verkehrsbehörde, Dominic Rago, ist „Rechts vor links“ bei Tempo 50 vor allem in Gewerbegebieten keine Seltenheit.

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2. Kreuzung Güter-/Goethestraße in der Kernstadt

Mit der Erinnerung an die Allgemeingültigkeit von „rechts vor links“ sieht auch die Kreuzung von Güterstraße und Goethestraße im „Discounter-Dreieck“ Lidl, Netto und dm nicht mehr so falsch aus. Fährt man nämlich auf der Güterstraße von der Innenstadt her, steht das Verkehrszeichen für das Ende der 30er-Zone vor und nicht nach der Kreuzung: Theoretisch darf man auf der Kreuzung also schon 50 fahren; es gilt aber trotzdem rechts vor links. Kompliziert wird diese Kreuzung durch die Einfahrt auf den Netto-dm-Parkplatz als Verlängerung der Goethestraße.

Doch hierbei handelt es sich klar um eine Ein- und Ausfahrt mit abgesenktem Bordstein: Damit müssen alle, die aus dem Parkplatz ausfahren, auch ohne Verkehrsschild warten, bis die Kreuzung frei ist. Erkennbar ist das auch daran, dass die Kreuzungszufahrt auf der Güterstraße Richtung Innenstadt als einzige keine gestrichelten Linien hat: Wer aus dieser Richtung kommt und geradeaus fahren will, hat immer Vorfahrt. Trotz des regelmäßigen Verkehrschaos zu Stoßzeiten sieht Rago hier keine außergewöhnliche Situation. Die Unfallstatistik Kochs gibt ihm Recht: Lediglich neun Unfälle mit einem Leichtverletzten gab es an dieser Kreuzung seit Beginn der Statistik; nur in zwei Fällen sei die Vorfahrt aus der Parkplatzausfahrt missachtet worden.

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3. Kreuzung Eichbergstraße/Hertener Straße in Warmbach

Hier gilt in der 30er-Zone im Wohnbereich „rechts vor links“, allerdings nicht für die westliche Eichbergstraße, die hinter der Autobahnbrücke für den allgemeinen Verkehr gesperrt ist: Sie hat ein Vorfahrt-gewähren-Schild und als einzige Kreuzungszufahrt eine gestrichelte Linie auf dem Asphalt. Doch woher können die Verkehrsteilnehmer aus den anderen drei Zufahrten wissen, dass die Fahrzeuge aus der westlichen Eichbergstraße am „Rechts vor links“-Prinzip nicht teilnehmen und erst als letztes fahren dürfen? Dazu müssten sie aktiv von hinten das Vorfahrt-gewähren-Schild sehen.

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Für Rago ist diese Situation unproblematisch und richtet sich nach der StVO, die für Landwirtschaftswege diese Unterordnung bei der Vorfahrt vorschreibe. Allerdings ist auch die westliche Eichbergstraße noch für 100 Meter allgemein zugänglich und bildet die Zufahrt für Anwohnerparkplätze. Koch sieht deshalb keine Notwendigkeit für das Vorfahrt-gewähren-Zeichen. Dessen Entfernung sei bei der letzten Verkehrsschau diskutiert worden. Letztendlich dürfe aber kein Verkehrsteilnehmer an solch einer Kreuzung auf seine Vorfahrt pochen: „Hier hilft dann nur noch die von der StVO geforderte ‚Verständigung‘.“