Rolf Reißmann

Die Erörterung läuft und damit das vorgeschriebene Verfahren zur Vorbereitung der Planfeststellung zum Bau der Autobahn 98. Die neue Phase hat am Mittwoch begonnen. Gegenstand ist der Abschnitt 5 über 6,5 Kilometer, der von Karsau bis Schwörstadt reicht. Joachim Lucht, stellvertretender Referatsleiter Planfeststellung im Regierungspräsidium Freiburg, erläuterte am Vormittag zunächst den Zweck dieser Beratungen.

Joachim Lucht, vom Regierungspräsidium erläutert die Sachlage.
Joachim Lucht, vom Regierungspräsidium erläutert die Sachlage. | Bild: Rolf Reißmann

Abwägungen aller Sachlagen

Ziel ist die Abwägung aller begünstigenden oder hinderlichen Sachlagen für die weitere Planung. Dabei vertritt die Abteilungsdirektion Straßenwesen und Verkehr im Regierungspräsidium den Bund als Bauherrn, gegenüber steht das Referat Straßenbauplanung als Genehmigungsbehörde. Um Einwende einzubringen, waren die Stadt Rheinfelden sowie die Bürger durch die Bürgerinitiative Tunnel Karsau-Minseln vertreten. Den thematischen Schwerpunkt am ersten Tag bildeten die Belange des Umwelt- und Landschaftsschutzes. Wie zu erwarten war, spielte dabei die von Rheinfelden angestrebte Überdeckelung eine besondere Rolle.

Bisher vorgesehen: 80 Meter überdeckelt

Bisher sieht der Bund zwischen Karsau und Minseln eine Überdeckelung von etwa 80 Metern vor. Markus Weise, Projektkoordinator aus dem Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation beschrieb zunächst, dass sogar eine Brücke mit nur 20 Meter Breite die verkehrlichen Anforderungen für die Überführung der Kreisstraße über die Autobahn erfüllen würde. Jedoch sei zum besseren Schutz von Anwohnern und Landschaft eine Landschaftsbrücke von 80 Metern vorgesehen.

Erhebliche Einwände von Rheinfeldens OB

Dagegen allerdings brachte die Delegation der Stadt Rheinfelden erhebliche Einwände vor. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt verwies auf mehrfach vorgetragene Gutachten, nach denen im bisherigen Planungsverlauf die Landschaft zwischen Karsau und Minseln, ihre kulturelle Bedeutung sowie Flora und Fauna nicht zutreffend dargestellt werden. So werde dieser Abschnitt des Dinkelbergs als Vorgebirge zum Schwarzwald unzureichend gewürdigt, ebenso die Zerschneidungswirkung durch die Autobahn zwischen beiden Ortsteilen.

Das Landschaftsbild als Schutzgut

Rechtsanwalt Dirk Schöneweiß verwies auf das Schutzgut Landschaftsbild insgesamt. Die zunächst anfallenden Mehrkosten würden aber durch geringere Ausgaben für den Natur- und Artenschutz sowie geringeren Kosten für die Erddeponie größtenteils kompensiert. Auch kritisierte er, dass für den Abschnitt 5 nunmehr ein Querschnitt von 31 Metern ins Auge gefasst werde, während bei bereits genutzten Abschnitten von Lörrach her mit schmaleren Querschnitt von 26 Metern gebaut wurden.

Aus ökologischer Sicht notwendig

Auch Edith Schütze vom Planungsbüro "factor gruen" begründete aus ökologischer Sicht die Notwendigkeit einer längeren Überdeckelung. Sie bewertete das Gelände um Karsau und Minseln als den einzigen zusammenhängenden Offenbereich auf dem Dinkelberg zwischen dem Wiesen- und dem Rheintal. Gerade daher verfüge es sowohl über seine Spezifik als auch besonders reichhaltige Flora und Fauna.

Eine Vielzahl von Tierarten

„Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Autobahnbau an sich schon eine enorme optische und akustische Störung des Landschaftsraumes darstellt“, ergänzte sie. „Wegen der Vielzahl der hier lebenden Tierarten ist ohnehin zu berücksichtigen, dass für den Bau Ausnahmereglungen zu erwirken sind, dafür ist eine Überdeckelung zwingend notwendig, ohne sie dürfte es schwer sein, diese Bewilligung zu erhalten.“

Keine Kernflächen vom Bau betroffen

Umweltplanerin Gabriele Hormel erwiderte, dass keine Kernflächen vom Bau betroffen seien, dennoch bleibe die zerschneidende Wirkung. Aber neben der vorgesehenen kleinen Überdeckung und der Brücke Nordschwabener Straße gewährleisten auch die weiteren vier Großbrücken und fünf Unterführungen die häufige Querung der Trasse. Der gesamte Abschnitt bis Schwörstadt sollte als Ganzes betrachtet werden.

Den Abschnitt vier mitbetrachten

Von Uwe Tittmann kam namens der Bürgerinitiative mit der Aufforderung, für die Einordnung der Autobahn in die Landschaft auch den im Bau befindlichen Abschnitt vier mit zu betrachten. Dieser kürzere Abschnitt brachte noch deutlich stärkere Veränderungen des Geländes. „Für die Anwohner ist es belanglos, ob diese massiven Eingriffe noch im Abschnitt vier oder schon im Abschnitt fünf liegen, es betrifft in jedem Fall die unmittelbare Umgebung“, begründete er seine Forderung. Dies jedoch, so erwiderten die Planer, sei eben rechtlich nicht geboten, sondern erfolgt in klarer Trennung.

Termin: Am heutigen Donnerstag stehen technische Belange auf der Tagesordnung der Erörterung.