Der 44-jährige Betreiber einer Kfz-Werkstatt, der Autokennzeichen gestohlen hat, um mit den TÜV-Plaketten Hauptuntersuchungen vorzutäuschen, wurde am Amtsgericht Lörrach zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hat außerdem Sozialversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter nicht abgeführt.

Angeklagter legt Geständnis ab

Nachdem der Angeklagte am ersten Prozesstag zu den Tatvorwürfen noch geschwiegen hatte, legte er am zweiten Tag über seinen Verteidiger ein Geständnis ab. Er gab zu, an geparkten Autos die hinteren Kennzeichen gestohlen zu haben, um die Plaketten der Hauptuntersuchung an Autos anzubringen, die zu diesem Zweck in seine Werkstatt gebracht worden waren. Mit komplett gefälschten Stempeln von TÜV und GTÜ, die er in Russland hatte anfertigen lassen, bescheinigte er die in Wahrheit nicht durchgeführte Hauptuntersuchung in den Fahrzeugscheinen.

Damit hat er Untersuchungsgebühren zwischen 50 und 100 Euro pro Fall gespart, seinen Kunden aber in Rechnung gestellt. Auch dass er sich um die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung seiner Arbeitnehmer nicht gekümmert hat, gab der Angeklagte zu. Mit seiner Werkstatt habe er durchgängig wirtschaftliche Probleme gehabt und irgendwann den Überblick verloren. „Ihm war es wichtig, seinen Arbeitnehmern die Nettolöhne zu zahlen, und das hat er auch immer gemacht“, sagte Verteidiger Mark Kozicki.

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Das Geständnis hatte der Angeklagte abgelegt, nachdem am zweiten Verhandlungstag im Rahmen einer Verfahrensabsprache eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt wurde. Am ersten Prozesstag hatte die Staatsanwaltschaft einer Bewährungsstrafe nicht zugestimmt. Nachermittlungen hatten jedoch ergeben, dass die Schuld des Angeklagten hinsichtlich der nicht bezahlten Versicherungsbeiträge geringer ausfiel.

Einen Teil der Beiträge hatten die Krankenkassen von den Konten des Angeklagten gepfändet. Im Insolvenzverfahren über seine Kfz-Werkstatt hat die Insolvenzverwalterin jedoch die Pfändung angefochten und die Beiträge zurückgefordert.

Das hat aber der Angeklagte nicht zu verantworten. Aus der Insolvenzmasse wurden sodann an alle Gläubiger, also auch auf sämtliche Forderungen der Sozialversicherungsträger, 45 Prozent der Schulden bezahlt. Die dem Angeklagten zur Last gelegte Summe an vorenthaltenen Versicherungsbeiträgen reduzierte sich damit auf 36.000 Euro, statt 43.000 Euro, wie ursprünglich angeklagt.

Diebstahl auf dem Krankenhaus-Parkplatz

Als strafverschärfend führte die Staatsanwältin an, dass der Angeklagte vorwiegend auf dem Parkplatz des Kreiskrankenhauses in Rheinfelden Kennzeichen gestohlen hat und somit häufig kranke Menschen auch noch den Aufwand hatten, sich neue Kennzeichen zu besorgen. Durch die Taten hätten womöglich auch Autos falsche TÜV-Plaketten bekommen, die gar nicht mehr durch die Hauptuntersuchung gekommen wären. Er sei aber wohl auch von Kunden dazu gedrängt worden, die es relativ günstig haben wollten. Die Staatsanwältin forderte ein Jahr und elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Verteidiger Kozicki sagte, der 44-Jährige habe seinen einkommensschwachen Kunden helfen wollen. Bei den Kennzeichen-Diebstählen sei er recht naiv vorgegangen, indem er sie am helllichten Tag begangen hat. Darüber, dass kranke Menschen betroffen sein könnten, habe er sich keine Gedanken gemacht. Er habe einfach Plätze mit viel Publikumsverkehr ausgewählt. Das war der Krankenhaus-Parkplatz, aber auch der Waldparkplatz dahinter oder der Parkplatz bei Schloss Beuggen. Außerdem wies der Verteidiger auf das Geständnis hin, das der Angeklagte schon früh gegenüber der Polizei abgelegt hatte. Er beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Das Urteil

Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Wegen der überlangen Verfahrensdauer, es ging um Taten aus den Jahren 2013 bis 2018, gelten zwei Monate davon als bereits vollstreckt. Die Kennzeichen-Diebstähle sowie die damit begangenen Betrugstaten und Urkundenfälschungen wertete das Gericht als gewerbsmäßig, da es viele Fälle waren, auch wenn insgesamt nur ein Betrugsschaden von 930 Euro entstanden ist.

Dieser Betrag wird vom Angeklagten eingezogen. Außerdem muss er als Bewährungsauflage weitere 4000 Euro zahlen. Strafmildernd wertete das Gericht, dass von den Sozialversicherungsbeiträgen letztlich doch noch fast die Hälfte beglichen werden konnte.